20.4365 · Interpellation · 2020-12-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Kann das EFD Auskunft darüber geben, wie sich gesamthaft die Schuldensituation in unserem Land entwickelt, wo überall Finanzierungslücken drohen und wie gross diese sind?
2. Welche Auswirkungen der Covid-Krise und der sich abzeichnenden Rezession auf den Staatshaushalt sind in den nächsten Jahren zu erwarten?
3. Gibt es Prognosen, wie sich nun in den kommenden Jahren die Staatsquote und die Belastung des Bundeshaushalts verändern wird?
4. Was bedeutet die veränderte Situation im Kontext bereits bestehender finanzieller Verpflichtungen wie beispielsweise jener in der Altersvorsorge? Was kommt auf die Schweiz zu und was ist zu unternehmen, damit die Situation nicht aus dem Ruder läuft?
5. Wie betrifft die momentane Krise die Altersvorsorge? Mit welchen Folgen insbesondere für die AHV rechnet das EFD?
6. Was ist zu tun, damit die AHV nachhaltig gesichert werden kann?
Begründung
Aufgrund der gegenwärtigen Krise finden langfristigen Ausblicke derzeit zu wenig Beachtung. Gerade aber jetzt ist es wichtig, das Gesamtbild nicht aus den Augen zu verlieren.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1 und 2: Zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Staatsfinanzen liegen erste provisorische Schätzungen vor; aktualisierte Prognosen sind für den 9. März 2021 geplant. Für die Jahre 2020-2022 wird wegen den Steuerausfällen und den Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie mit Defiziten auf allen Staatsebenen gerechnet. Vor allem in den Jahren 2020 und 2021 werden rekordhohe Defizite erwartet. Die grössten Defizite verzeichnet der Bund, aber auch die Kantone und die Gemeinden weisen negative Saldi auf.
Auch wenn die Finanzierungsdefizite teilweise über Liquiditätsreserven finanziert werden, so ist bis 2021 doch mit einem Anstieg der Verschuldung im Staatssektor von 26 Prozent (2019) auf rund 30 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu rechnen (2021; Schulden gemäss Maastricht-Definition). Im Euroraum steigt die Schuldenquote gemäss den Prognosen der OECD von 86 Prozent (2019) auf 102 Prozent des BIP an (siehe "Economic Outlook" Nr. 108 vom Dezember 2020). Im internationalen Vergleich bleiben somit die öffentlichen Finanzen der Schweiz in einer soliden Verfassung und dürften die Krise besser überstehen als die Finanzen der meisten anderen Industrieländer.
Zu 3: Die Staatsquote der Schweiz erreicht in den Jahren 2020 und 2021 Rekordwerte und steigt von 32 Prozent (2019) auf rund 37 Prozent des BIP, einerseits wegen den hohen Staatsausgaben zur Bewältigung der Pandemie und andererseits wegen der tiefen Wirtschaftsleistung. In den Folgejahren dürfte die Staatsquote wieder schrittweise zurückgehen. Auf Bundesebene haben Bundesrat und Parlament 2020 und 2021 umfangreiche Massnahmen bewilligt, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie abzufedern. Dies hat in beiden Jahren hohe ausserordentliche Ausgaben zur Folge. Mittelfristig ist vor allem die wirtschaftliche Erholung und damit verbunden die Entwicklung der Steuereinnahmen ausschlaggebend für die Entwicklung des Bundeshaushalts.
Zu 4 bis 6: Die Finanzperspektiven der Sozialwerke sind gegenwärtig aufgrund der Covid-19-Krise mit Unsicherheiten behaftet. Dennoch gehen die Ökonomen des Bundes derzeit davon aus, dass die durch die Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise das langfristige Wachstum der Arbeitsproduktivität und der Bevölkerung nur wenig beeinflussen wird. Eine tiefere Einschätzung zum Lohnwachstum hat bei der AHV sowohl auf der Einnahmenseite (tiefere Lohnbeiträge) wie auch auf der Ausgabenseite (kleinere oder weniger Rentenanpassungen) einen dämpfenden Effekt. Im Jahr 2020 wirkt sich auch das Inkrafttreten der STAF (Steuervorlage und AHV-Finanzierung) stark positiv auf die AHV-Ergebnisse aus: die AHV wird trotz der Covid-19 Krise für das vergangene Rechnungsjahr 2020 einen Umlageüberschuss erzielen. In den langfristigen Finanzperspektiven der Sozialversicherungen werden zurzeit keine zusätzlichen signifikanten Ungleichgewichte infolge der Pandemie und ihren Auswirkungen erwartet.
Die aktuellsten Perspektiven für die Finanzhaushalte der kommenden zehn Jahre der einzelnen Sozialversicherungen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Mitte Februar 2021 veröffentlicht (für die AHV siehe https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/finanzen-ahv.html). Dabei stützt sich das BSV auf die volkswirtschaftlichen Eckwerte der Expertengruppe für Konjunkturprognosen des Bundes sowie der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Das kumulierte Umlagedefizit der AHV gemäss geltender Ordnung ist in diesem Szenario bis 2030 um ca. 3 Milliarden Franken höher als in einer Prognose ohne Covid-19-Krise. Dadurch dürfte der Stand des AHV-Ausgleichsfonds im Jahr 2030 bei rund 35 Milliarden liegen (inkl. Zinsen), rund 2 Milliarden tiefer als ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Epidemie. Der Bundesrat hat das Postulat 20.3556 "Auswirkungen von Covid-19 auf die Sozialwerke" zur Annahme beantragt. Bei Annahme des Postulates wird der Bundesrat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sozialwerke aufzeigen.
In Anbetracht des coronabedingten Wirtschaftseinbruchs ist es wichtig, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Reformvorlage "AHV 21" (BBl 2019 6305) rasch umgesetzt wird. Damit soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 gesichert werden. Dem Bundesrat ist bewusst, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV auch über das Jahr 2030 hinaus gesichert werden muss. Er ist deshalb bereit, alles Notwendige zu unternehmen, um die längerfristige Finanzierung sicherzustellen.
Antwort des Bundesrates.