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20.439 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Nationalrat wird beauftragt, sein Geschäftsreglement so zu ändern, dass sowohl die Vorlagen des Bundesrates wie die persönlichen Verstösse in der Regel in "freier Debatte" beraten werden. In begründeten Fällen können eingeschränkte Beratungsarten wie "organisierte Debatte", "reduzierte Debatte" oder "schriftliches Verfahren" gewählt werden.

Begründung

Echte Debatten sind im Nationalrat unbekannt. Alles ist durchorchestriert und die Möglichkeit der Ratsmitglieder sich zu äussern, ist sehr limitiert. Einzig die Kategorie I, die praktisch nur für Initiativen angewendet wird, ermöglicht allen Ratsmitgliedern, sprechen zu können. Allerdings hat man sich auch da frühzeitig zu melden und kann nicht spontan replizieren, was zu einer echten Debatte gehören würde. Meist aber diskutieren wir in der Kategorie III, die neben den Kommissionssprecher*innen gerade einmal einer oder maximal zwei Personen der Fraktion das Rederecht einräumen. Vorstösse der Ratsmitglieder werden gar in Kategorie IV diskutiert, die dem*r Antragsteller*in und sonst nur den Kommissionssprechenden eine Wortmeldung ermöglichen. D.h. also, dass nicht einmal alle Fraktionsmeinungen, geschweige denn Einzelpositionen bekannt gegeben werden können. Einzig eine Frage stellen zu können, reicht nicht. Wie soll dann die Bevölkerung die Haltungen ihrer gewählten Ratsmitglieder hören können?

Der Ständerat als kleine Kammer darf oft frei debattieren. Auch in vielen Parlamenten auf kantonaler oder kommunaler Ebene ist die freie Rede die Norm. So kennt bspw. der Kantonsrat des Kantons Zürich mit 180 Mitgliedern - also ähnlich gross wie der Nationalrat - in der Regel die freie Debatte. Alle Ratsmitglieder können sich zu Wort melden. Nur sehr eingeschränkt und oft unter grossem Murren der Ratsmitglieder meldet das Büro eine organisierte oder reduzierte Debatte an.

Selbstverständlich ist die Redezeit in den Parlamenten mit "freier Debatte" beschränkt, damit nicht uferlos debattiert werden kann. In der Regel wird den Ratsmitgliedern eine Redezeit von 5 Minuten zugestanden. Wenn sich zu viele Redner*innen melden, kann eine Beschränkung auf 3 oder 2 Minuten oder eine Schliessung der Redner*innenliste beantragt werden. Das könnte auch für den Nationalrat gelten.

Beispiel Kanton Zürich für die "freie Debatte":

1. 20 Minuten fur die Berichterstatter*in der Kommission in der Eintretensdebatte;

2. 10 Minuten fur die erste Stellungnahme der Berichterstatter*in der Mitberichtskommission, der Fraktionssprecher*in in der Eintretens- resp. der Grundsatzdebatte, fur Erstunterzeichner*innen von parlamentarischen Vorstossen sowie fur die Begrundung von Minderheitsantragen;

3. 5 Minuten fur alle anderen Redner*innen, fur Berichterstatter*innen der Kommissionen sowie fur Fraktionssprecher*innen in der Detailberatung;

4. 2 Minuten fur ein Ratsmitglied zum Antrag der vorberatenden Kommission auf Abschreibung eines Postulats, wenn kein anderer Antrag gestellt wird.

Das Beispiel zeigt, dass es auch in einem Rat mit vielen Mitgliedern möglich ist, die freie Debatte zur Norm zu erklären, trotzdem die Funktionsfähigkeit und Effizienz des Ratsbetriebs aufrecht zu erhalten und als Supplement mit einigen hochstehenden Debatten beschenkt zu werden. Durch die ausgedehnte Möglichkeit für Wortmeldungen sprechen längst nicht alle Ratsmitglieder zu allen Vorlagen. Nur für einzelne wichtige Geschäfte melden sich ausnahmsweise einmal 20 Redner*innen. Meist aber beschränkt es sich auf einige Sprecher*innen pro Vorlage, seien es Regierungsvorlagen oder persönliche Vorstösse der Ratsmitglieder.

So wird es auch im Nationalrat sein. Haben die Ratsmitglieder nicht nur bei Kategorie I die Möglichkeit zu reden und können sie vor allem replizieren, werden sich viel weniger Redner*innen bei Initiativen melden, um ihre vorgefassten Voten vorzutragen - meist ohne auf Vorredner*innen einzugehen.

Das Land, das sich rühmt, die am stärksten ausgebaute Demokratie zu sein, darf nicht die Meinungsfreiheit derart stark einschränken und ausgerechnet seinem Parlament in vielen Fällen ein Redeverbot auferlegen. Wir sind als Nationalrät*innen weder gewählt zum reinen Abnicken noch zum Schweigen, sondern zum Debattieren, zum Parlieren - im Parlament!