20.4391 · Interpellation · 2020-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Corona-Krise bedeutet für einige Branchen massive Umsatzeinbussen. Gerade in der Reisebranche und damit zusammenhängend in der Luftfahrt, brechen die Erträge fast komplett weg. Bereits vor dieser beispiellosen Krisensituation befanden sich gerade die Regionalflughäfen unter starkem Druck. Die Insolvenz des Flughafens Lugano-Agno darf sich nicht wiederholen. Es gilt die regionale Luftfahrt-Infrastruktur zu stärken. Es handelt sich um eine Infrastruktur, die gerade in Bezug auf die Bundesstadt-Funktion am Flughafen Bern entscheidend wichtig ist. Das VBS, das EDA, sowie andere Departemente nutzen diese regelmässig. Aus diesen Gründen möchte ich dem Bundesrat folgende Fragestellungen unterbreiten:
1. Ist sich der Bundesrat der schwierigen Lage des Flughafens Bern bewusst?
2. Wäre ihm eine Schliessung egal?
3. Wie schätzt er die Bedeutung auch im Zusammenhang mit der Ausstrahlung als Bundesstadt ein?
4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der Flughafen Bern als Flughafeninfrastruktur erhalten werden soll bzw. was hat die Analyse der "Flugplatzlandschaft Schweiz" diesbezüglich ergeben?
5. Was hat der Bundesrat für einen Plan, damit nicht dasselbe geschieht wie in Lugano?
6. Die Flughafen Bern AG stellt während und ausserhalb der Betriebszeiten alle für den Betrieb notwendigen Infrastrukturleistungen für die Flüge des Bundes sicher. Diese Leistungen werden seit 2008 mit einer Benutzungspauschale abgegolten. Wäre der Bundesrat bereit, eine nachhaltige Erhöhung dieser Abgeltung zu prüfen?
Aufgrund der sich abzeichnenden kritischen finanziellen Situation im 2021 hat die Flughafen Bern AG eine Gebührenerhöhung für die zivilen Benutzer beschlossen.
7. Wäre es, nachdem der Bund die Skyguide bereits mit rund 150 Millionen unterstützt hat und unterstützen wird, denkbar, die Regionalflughäfen vorübergehend und im Sinne einer Sofortmassnahme von den Flugsicherungs-Zahlungen zu entlasten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. - 3. Der Bundesrat weiss um die schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Schweizer Luftfahrt. Auch die Regionalflughäfen sind davon betroffen. Die Anzahl und die Verteilung der Regionalflughäfen ist gemäss Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) in erster Linie am regionalwirtschaftlichen Bedarf, der vom Standortkanton geltend gemacht wird, auszurichten.
Als Sitz des Lufttransportdienstes des Bundes kommt dem Flughafen Bern zwar eine zusätzliche Bedeutung zu. Die Bedürfnisse des Bundes könnten aber zum Teil auch über andere Flugplätze abgedeckt werden.
Der Bund leistet bereits heute ein wesentliches finanzielles Engagement an die Flughafen Bern AG. Neben der jährlichen Bundespauschale von rund 715 000 Franken bezahlt der Bund Subventionen für die An- und Abflugsicherung sowie die nicht-hoheitlichen Sicherheitskosten in der Höhe von jährlich rund 8 Millionen Franken.
5. Bei den Regionalflughäfen handelt es sich um Anlagen von regionaler Bedeutung. Primär sind die Standortkantone und die bestehenden Kapitalgeber in der Pflicht, ihren Regionalflughafen zu unterstützen, falls der Weiterbestand aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gefährdet ist. Im Fall des Flughafens Lugano hat die Stadt Lugano als Konzessionärin den Weiterbetrieb des Flughafens in diesem Sinne sichergestellt.
6. Dem Bundesrat liegen bislang keine Hinweise vor, dass die derzeitige pauschale Abgeltung an die Flughafen Bern AG die zusätzlichen Kosten der Bundesflüge ungenügend abdeckt. Sollte dies der Fall sein, ist er bereit, die Höhe der Abgeltung zu überprüfen.
4 und 7. Der Bund hat die Flugsicherungsdienste an den Regionalflughäfen in den vergangenen Jahren mit rund 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert. Der Bund übernimmt damit bereits sämtliche, nicht durch entsprechende Gebühreneinnahmen der Regionalflughäfen gedeckten Kosten der Flugsicherung. Die Mittel stammen aus dem für die Luftfahrt zweckgebundenen Reinertrag aus der Besteuerung von Flugtreibstoff (Spezialfinanzierung Luftverkehr). Im kürzlich genehmigten Mehrjahresprogramm 2020-2023 der Spezialfinanzierung Luftverkehr bleibt die Höhe dieser Subvention unverändert.
In diesem Zusammenhang ist auf die Mo. 20.4412 Würth hinzuweisen. Diese beauftragt den Bundesrat, die Gesetzesgrundlagen so anzupassen, dass die heutige durch den Bund praktizierte finanzielle Unterstützung der Flugsicherung an den Regionalflughäfen dauerhaft gesichert wird. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antwort des Bundesrates.