Ausstiegsplan aus internationalen Programmen zur Entwicklung neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung (Fission) und der Kernverschmelzung (Fusion)
20.4396 · Motion · 2020-12-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Ausstiegsplan vorzulegen, um die Schweizer Beteiligung an internationalen Programmen auf dem Gebiete neuer Atomreaktoren im Bereich der Kernspaltung und der Kernverschmelzung schrittweise bis spätestens zum Abschluss der Assoziierung am 9. Rahmenprogramm der EU zu beenden und die Mitgliedschaft der Schweiz in der Agentur Fusion for Energy zu kündigen.
Für die Fortsetzung der Schweizer Beteiligung an Forschungsaktivitäten von Euratom zur sicheren Entsorgung von Brennstoffen und radioaktiven Abfällen, für Technologien zum Abbau von Atomanlagen und zur Beseitigung von Umweltschäden, die diese verursacht haben, sowie für weitere nicht energiebezogene Anwendungen ist eine Teilassoziation oder eine projektbezogene Zusammenarbeit vorzusehen.
Begründung
Die Beteiligung an Euratom und ITER hat die Schweiz bisher rund zwei Milliarden Franken gekostet, d.h. ein Vielfaches der bisherigen Aufwendungen für die Forschung und Entwicklung erneuerbarer Energien. Dies ist mit der Energiestrategie der Schweiz, die den Ausstieg aus der Atomenergie vorsieht, nicht vereinbar.
Dennoch sieht die Botschaft 20.052 vor, für die Periode 2021-2027 für die Beteiligung an Euratom und ITER weitere 411,9 Millionen Franken zu verpflichten. Das ist deutlich mehr, als eine lineare Fortsetzung der aktuellen Ausgaben für die Forschung und Entwicklung neuer erneuerbarer Energien ergeben würde, die gegenwärtig bei rund 40 Millionen Franken pro Jahr stagnieren.
Euratom unterhält immer noch Programme zur Entwicklung neuer Reaktortypen, die auf Kernspaltung beruhen. Diese sind äusserst kostspielig und nicht konkurrenzfähig. Wie Österreich und Luxemburg kritisiert haben, hebelt Euratom die EU-Regeln über staatliche Beihilfen aus und ist eine Subventionsmaschine für Reaktoren, die am Markt ohne staatliche Krücken nicht bestehen könnten.
Noch grösser ist das Missverhältnis zwischen den Verheissungen und Versprechungen auf dem Gebiete der seit Anfang der 1950er Jahre erforschten Kernfusion. Der Experimental-Reaktor ITER muss als Forschungsruine und Fass ohne Boden endlich abgeschrieben werden. Dies bestätigte jüngst einmal mehr ein Gutachten des ETH-Physikers Michael Dittmar.
Die Beteiligung an Euratom und ITER sind rechtlich eigenständige Programme. Die Beteiligung an Horizon Europe ist damit nicht gefährdet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz blieben die öffentlichen Ausgaben für die Energieforschung im Bereich der Kernforschung - einschliesslich der Schweizer Beiträge an Euratom und ITER - zwischen 2007 und 2019 konstant bei rund 50 Millionen Franken pro Jahr. In dieser Zeit stiegen die öffentlichen Ausgaben für die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz von 107 Millionen Franken auf 336 Millionen Franken pro Jahr. Die Gesamtinvestitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, ohne Forschung, wuchsen von 16 Millionen im Jahr 2007 auf mehr als eine Milliarde Franken im Jahr 2019 an. Diese Entwicklungen stehen voll und ganz im Einklang mit der Energiestrategie 2050. Diese Zahlen unterscheiden sich stark von denjenigen, die in der Begründung der Motion angeführt werden.
Das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verbietet weder nukleare Technologien noch Nuklearforschung. Der Ausstieg aus der Kernenergie verstärkt die Bedeutung der im Rahmen des Euratom-Programms durchgeführten Forschung in den Bereichen Strahlenschutz, Entsorgung radioaktiver Abfälle und Stilllegung. Die auf die Sicherheit ausgerichteten Forschungen zur Entwicklung neuer Reaktoren machten 2014-2019 nur 6 Prozent der von den Schweizer Institutionen im Rahmen von Euratom erhaltenen Mittel aus. Euratom finanziert weder Demonstrationsprojekte noch den Bau neuer Kernkraftanlagen.
Im Übrigen ist die Beteiligung der Schweiz an der europäischen Nuklearforschung eine Voraussetzung für die Exzellenz und Positionierung der Schweizer Institutionen in internationalen Forschungsnetzwerken und trägt zum Kompetenzerhalt in diesem Bereich bei. Schliesslich ermöglicht sie der Schweiz, die Entwicklungen in der Kerntechnik zu beurteilen und befähigt damit auch den Bundesrat, der Bundesversammlung gemäss Artikel 74a des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) Bericht zu erstatten.
Das Euratom-Forschungsprogramm zur Kernfusion ergänzt die Umsetzung des ITER-Versuchsreaktors, der derzeit gebaut wird. Die Inbetriebnahme dieser Anlage, die für 2025 geplant ist, wird ein entscheidender Schritt in Richtung der Nutzung der Kernfusion als saubere und nachhaltige Energiequelle sein. Die in der "Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen" festgehaltene Beteiligung der Schweiz an ITER ist ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Forschung in Physik im Allgemeinen und im Nuklearbereich im Besonderen. Sie stimuliert zudem die Innovation in den betroffenen Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Schweiz. Diese Beteiligung beruht auf einem internationalen Abkommen, das 2009 vom Schweizer Parlament ratifiziert wurde, und wird im Rahmen der Beteiligung der Schweiz an den EU-Massnahmen im Bereich Forschung und Innovation finanziert.
Da die von der europäischen Nuklearforschung verfolgten Ziele weitgehend mit den Prioritäten der Schweiz übereinstimmen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liegt, ihre Beteiligung am Euratom-Programm als assoziierter Staat und an ITER als Mitglied von Fusion for Energy in den Jahren 2021-2027 fortzusetzen.
Die Bundesversammlung folgte dem Bundesrat bei der Bewilligung der dazu notwendigen Kredite. Der Bundesrat wird die Schweizer Beteiligung an Euratom und ITER zu gegebener Zeit analysieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.