Lexipedia

Ausreichende Rechtsgrundlagen für die Triage bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen infolge der Covid-19-Pandemie? Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen schützen

20.4404 · Postulat · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu überprüfen, ob die heutigen rechtlichen Grundlagen ausreichen für Triage-Entscheidungen, welche in den Schweizer Spitälern getroffen werden müssten, sollte die fortdauernde Covid-19-Pandemie im intensivmedizinischen Bereich eine Ressourcenknappheit verursachen. Dabei untersucht er insbesondere, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen in genügendem Masse gewährleisten, dass bei solchen Entscheidungen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Begründung

Triage-Entscheidungen bei Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin tangieren das Recht auf Leben derjenigen Personen, welche nicht behandelt werden. Als Folge von Artikel 118 Absatz 2 lit. b BV gehört es während der Covid-19-Pandemie u.a. auch zu den Aufgaben des Bundes sicherzustellen, dass Triage-Entscheidungen nicht zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führen (Art. 8 Abs. 2 und 4 BV).

Viele Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung von der Hilfe Dritter abhängig, um ihren Alltag zu bewältigen; so beispielsweise blinde Menschen oder Menschen, die nach einer mittlerweile geheilten Infektions- oder Krebskrankheit auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Ihre Hilfsbedürftigkeit erlaubt an sich keinen Rückschluss auf die kurzfristige Prognose nach einer intensivmedizinischen Behandlung. Wird aber die Hilfsbedürftigkeit als entscheidendes Kriterium für Triage-Entscheidungen herangezogen, wie es die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) für Menschen ab 65 Jahre vorsieht, werden Menschen mit Behinderungen weit überproportional von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen, obwohl ihre kurzfristige Prognose genauso gut ist wie jene von nicht behinderten Menschen, denen eine Behandlung zuteil wird (Triage-Kriterien der SAMW vom 4 November 2020; Ausnahmen vorgesehen lediglich zugunsten von Menschen mit Geburts- oder posttraumatischen Behinderungen in Anm. 17).

Stellen die geltenden gesetzlichen Grundlagen insbesondere genügend sicher, dass - wenn überhaupt - die Abhängigkeit von der Hilfe Dritter bei sämtlichen Menschen mit Behinderungen ausschliesslich dann zu einer Nicht-Aufnahme in die Intensivpflegestation führen darf, wenn sie im Hinblick auf die kurzfristige Prognose aussagekräftig ist?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Behörden von Bund und Kantonen sind verpflichtet, mit allen zumutbaren Massnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass intensivmedizinische Massnahmen allen Personen zukommen können, welche diese benötigen. Mit dem Ausbau der Intensivpflegeplätze, der gegenseitigen Absprache bzw. Aushilfe bei der Belegung der Intensivstationen, der zeitweiligen Einstellung bzw. Zurückstellung elektiver Eingriffe, der Koordination bei der Bereitstellung wichtiger medizinischer Güter sowie generell mit den Massnahmen zum Schutz vor einer Erkrankung an Sars-Covid-19 wurde dieser Verpflichtung Rechnung getragen. Damit konnte in der Covid-19-Pandemie eine Triage bei intensivmedizinischen Massnahmen vermieden werden.

Sollte sich trotz allem die Frage nach einer Triage bei intensivmedizinischen Massnahmen stellen, ergeben sich rechtliche Vorgaben aus dem verfassungs- wie strafrechtlich geschützten Recht auf Leben sowie dem Rechtgleichheitsgebot und dem Diskriminierungsverbot. Diese Regeln geben einen klaren Rahmen vor. Für jeden konkreten Triage-Entscheid müsste das zuständige medizinische Personal jedoch immer auch der konkreten Situation Rechnung tragen, die sich einer abschliessenden generell-abstrakten Regelung auf Gesetzesstufe entzieht. Die Berufsausübung der Gesundheitsfachpersonen steht zudem unter der Aufsicht der Kantone.

Eine - rechtlich unverbindliche - Hilfestellung für das zuständige medizinische Personal bieten die Kriterien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) (siehe auch die Antwort auf die Interpellation 20.4082 Feri "Transparente und klar geregelte Verfahren bei der Verabschiedung von medizinisch-ethischen Richtlinien"). Diese Kriterien wurden im Verlauf der Covid-19-Pandemie erarbeitet und unter Konsultation von Behindertenorganisationen und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) bereits wieder revidiert, um Diskriminierungen gerade von Menschen mit Behinderungen auszuschliessen. So halten die aktuellen Kriterien insbesondere ausdrücklich fest, dass die "Clinical Frailty Scale", die grundsätzlich ein Kriterium für die Aufnahme in eine Intensivstation bildet, für die Einschätzung der Gebrechlichkeit von Menschen mit Behinderungen nicht validiert und somit in diesem Kontext irrelevant ist.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die genannten rechtlichen Regeln und der Beizug der medizinisch-ethischen Kriterien der SAMW eine ausreichende und tragfähige Grundlage für allfällige Triage-Entscheide in der Praxis abgeben und zugleich die nötige kritische Auseinandersetzung mit diesen heiklen Fragen erlauben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Ausreichende Rechtsgrundlagen für die Triage bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen infolge der Covid-19-Pandemie? Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen schützen | Lexipedia | Lexipedia