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Wie kann die Schweiz zur Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der demokratischen Grundsätze in der Côte d'Ivoire beitragen?

20.4461 · Interpellation · 2020-12-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz unterhält enge Beziehungen zur Côte d'Ivoire. Vor diesem Hintergrund hat sie sich mit der Unterstützung verschiedener Projekte, die eine faire, friedliche und transparente Wahl garantieren sollten, am Wahlprozess beteiligt, der zur Wahl eines neuen Präsidenten am 31. Oktober 2020 führen sollte. Leider wurde dieser Wahlprozess von schwerer Gewalt überschattet, was zu der Krise geführt hat, die wir jetzt, nach den Wahlen, beobachten.

Diese Situation wirft Fragen auf, die ich dem Bundesrat stellen möchte.

1. In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3827 von Claudia Friedl hat der Bundesrat bestätigt, dass die Schweiz an verschiedenen Projekten beteiligt war, die einen reibungslosen Ablauf der Präsidentschaftswahl in der Côte d'Ivoire erlauben sollten. Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus dem Engagement der Schweiz?

2. Die Wahlkrise hat offiziell 85 Tote und Hunderte von Verletzten gefordert, sehr häufig unter grausamen Bedingungen. Was unternimmt die Schweiz für die Einleitung einer unabhängigen Untersuchung dieser Gräueltaten und für die Ermittlung der Verantwortlichkeiten?

3. Hält die Schweiz angesichts der Gewalt und der zahlreichen rechtswidrigen Handlungen der ivorischen Regierung den Wahlausgang vom 31. Oktober für glaubwürdig, legitim und legal? Folgendes ist bei den Wahlen vorgefallen: Verstoss gegen die Verfassung (Verstoss gegen Art. 55 und Art. 183, um die rechtswidrige Kandidatur des scheidenden Präsidenten zu ermöglichen), willkürlicher Ausschluss von Kandidatinnen und Kandidaten, Nichteinhaltung mehrerer Entscheide des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Rechte der Völker (Entscheide vom 18. November 2016, vom 15. Juli 2020 und vom 25. September 2020), niedrige Wahlbeteiligung, Betrug und Manipulation von Zahlen (beides von Beobachterinnen und Beobachtern und Diplomatinnen und Diplomaten festgestellt).

4. Bleibt Alassane Ouattara angesichts des Engagements der Schweiz für die demokratischen Grundsätze und die Menschenwürde ein glaubwürdiger und geeigneter Gesprächspartner für unser Land?

5. Bald beginnen Verhandlungen zwischen der Opposition und Alassane Ouattara. Was macht der Bundesrat, um dazu beizutragen, dass diese Verhandlungen zur Rückkehr der Côte d'Ivoire zur Rechtsstaatlichkeit führen, indem die verschiedenen Verstösse gegen die Verfassung, die den Ausgang dieser Wahl beeinflusst haben, rückgängig gemacht werden, um so einen nachhaltigen Frieden in diesem Land zu gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die von der Schweiz unterstützten Initiativen erlaubten es, den politischen Dialog mit allen politischen Akteuren in Côte d'Ivoire aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich dieses Engagement positiv auf den Wahlprozess ausgewirkt hat.

2. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Menschenrechtsverletzungen aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. In einer Erklärung, die sie am 24. September 2020 an der 45. Tagung des Menschenrechtsrates abgab, rief sie u.a. Côte d'Ivoire dazu auf, die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Wahlen zu gewährleisten und mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte zusammenzuarbeiten, um jegliche Gewalt zu verhindern. Zudem brachte die Schweiz in einer Stellungnahme am 3. November 2020 ihr Bedauern über die Gewalthandlungen zum Ausdruck. Ein Dialogprozess zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien soll helfen, die Umstände dieser Handlungen auf transparente Weise zu klären. Die Schweiz wird diesen Prozess aufmerksam verfolgen.

3. Eine EU-Wahlbeobachtungsmission, an der die Schweiz hätte teilnehmen sollen, musste wegen Covid-19 abgesagt werden. Andere Beobachtungsmissionen wiesen auf die regional sehr unterschiedliche Wahlbeteiligung hin. Die Schweiz hat dies zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass es in den verschiedenen Phasen des Wahlprozesses keinen Konsens gab. Ausserdem nahm die Schweizer Botschaft in Côte d'Ivoire mit gleichgesinnten Staaten an einer "diplomatischen Beobachtung" teil. Wegen der beschränkten Repräsentativität und des weniger strengen methodischen Vorgehens ist diese jedoch nicht mit einer Beobachtung gemäss anerkannten Standards vergleichbar. Daher war auf dieser Grundlage keine Beurteilung der Wahlen möglich. Die Schweiz nahm auch die Stellungnahme des zuständigen ivorischen Verfassungsrats zur Kenntnis, der zum Schluss gelangte, dass die Wahlen verfassungsgemäss verlaufen seien.

4. Die Schweiz anerkennt nur Staaten und keine Regierungen. Sie verzichtet daher grundsätzlich auf eine ausdrückliche Anerkennung von neu gewählten Behörden und beschränkt sich darauf, ihre Beziehungen mit dem betreffenden Land und der neuen Regierung oder den neu gewählten Behörden weiterzuführen. Die Schweiz verfolgt somit eine Praxis, die sich nach dem Effektivitätsprinzip richtet.

5. Die Schweiz ermutigt sämtliche Parteien zum Dialog und unterstützt diesen wo immer möglich.

Antwort des Bundesrates.

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