20.4477 · Motion · 2020-12-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zwangsweise Rückführungen nach Algerien tatsächlich zu vollziehen:
1. Eine technische Vereinbarung mit Algerien zu verhandeln, um die Rückführungen auf dem Seeweg zu erlauben;
2. Die Bewilligung eines Transitland (z. B. Frankreich, Italien oder Spanien), zwecks Seezugang zu erhalten;
3. Ein Immigration Liaison Officer (ILO) in Algier zu entsenden.
Begründung
Seit Jahren führt Algerien die nationale Liste der hängigen Ausschaffungen mit 557 Fällen (31.10.2020) an. Das ist ein Rekord: Für kein anderes Land ist der Pendenzenberg höher. Algerische Asylbewerber haben praktisch keine Chance, legal in der Schweiz bleiben zu können. Meist gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Die Schutzquote (Anteil der Asylbewerber, die Asyl oder eine vorläufige Aufnahme erhalten) ist sehr tief (2 Prozent in 2020 - Statistik bis 31.10.2020). Die Anzahl der Asylgesuche von Algerien haben insbesondere im September (293 Asylgesuche) stark zugenommen. Das Land gehört zu den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten.
Gemäss kantonalen Migrationsbehörden gibt es wieder vermehrt Problemfälle aus Algerien, wie es nach dem Arabischen Frühling der Fall war. Viele algerische Migranten täten offenbar alles, um das Asylverfahren zu verzögern, seien aggressiv und hätten Drogenprobleme - so aktuelle Medienberichte. Dazu ist es zu erwähnen, dass Neuenburg im Sommer eine beispiellose Serie von Kriminaldelikten erlebte. Die meisten Täter stammen aus Algerien. Der Neuenburger Sicherheitsdirektor Alain Ribaux verlangt, dass der Bund auf die algerische Regierung Druck macht, damit Algerien diese Straftäter zurücknimmt.
Per Beschluss vom 15. Juni 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Liste der prioritären Länder aus Perspektive der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu erstellen und diese den übrigen Departementen zur Kenntnis zu bringen. Algerien steht seit August 2013 auf dieser Liste.
Die Schweiz verfügt zwar über ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien. Zwangsweise Rückführungen mittels Sonderflüge sind gemäss diesem Abkommen nicht vorgesehen. Demzufolge verweigert Algerien konsequent diese Art von Rückführungen. Deshalb können die algerischen Staatsangehörigen einfach eine Rückführung nach Algerien verweigern. Sie bleiben dann für eine unbestimmte Zeit in der Nothilfe. 2020 gab es lediglich eine freiwillige Rückkehr und nur sieben zwangsweise Rückführungen nach Algerien.
Trotz dieser tiefen Rückkehrzahlen schreibt den Bundesrat im Bericht zur Aussenmigrationspolitik 2019: " Die politischen Umbrüche in Algerien könnten der Schweiz neue Perspektiven zur Verbesserung der operativen Zusammenarbeit im Migrationsbereich eröffnen. Algerien führt die Statistik der Rückkehrpendenzen seit Jahren an, die Zusammenarbeit hat sich aber insgesamt verbessert, und im Januar 2020 fand ein Migrationsdialog zwischen Algerien und der Schweiz statt ". Im Bericht 2018 hat der Bundesrat die Zusammenarbeit mit Algerien wie folgt beurteilt: " Mit Algerien hat sich die operative Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Rückübernahme deutlich verbessert ". In der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 17.3707 lobt er den Dialog mit Algerien: " Er hat dazu geführt, dass die Identifikation mutmasslicher Algerier inzwischen gut funktioniert und Ersatzreisepapiere einfacher zu beschaffen sind ".
Die Verbesserungen betreffen, wie oben dargestellt, nicht die Rückkehrzahlen, sondern lediglich die Identifizierungen von algerischen Staatsangehörigen. Der Bundesrat betreibt in dieser Sache eine Vogel-Strauss-Politik.
In dieser Hinsicht ist es dringend nötig, eine Lösung betr. die hängigen Vollzugsfälle aus Algerien zu suchen. Gewisse europäische Staaten können Rückführungen auf dem Seeweg organisieren. Demzufolge soll der Bundesrat mit Algerien diese Art von Rückführung nach Algerien verhandeln. Der Bundesrat soll Verhandlungen einleiten und nicht warten auf eine algerische Zustimmung: " Algerien hat entsprechenden Vorschlägen der Schweiz bis anhin seine Zustimmung verweigert " (Wortlaut des Bundesrates zur Interpellation 17.3707 - zur Frage 6). Dazu kommt die Tatsache, dass Algerien inzwischen über eine neue Regierung verfügt wurde und ein neuer Präsident, Abdelmadjid Tebboune, wurde am 12. Dezember 2019 gewählt.
Die Rückführung auf dem Seeweg funktioniert z.B. mit Marokko gut, gemäss Bericht zur Aussenmigrationspolitik 2018: " So kann die Schweiz seither regelmässig begleitete Rückführungen auf dem Seeweg organisieren ". 2018 wurden 15 Marokkaner auf dem Seeweg zurückgeführt. Die Polizisten sind jeweils während der gesamten Reise über das Meer dabei, so lange bis die marokkanischen Behörden ihre Bürger zurücknehmen. Auf diesem Modell aufbauend soll der Bundesrat umgehend Verhandlungen mit Algerien aufnehmen und das Parlament regelmässig dazu zu orientieren.
Um Rückführungen nach Marokko zu organisieren, bewilligt Frankreich den Transit auf seinem Gebiet. Andere Staaten könnten allenfalls angefragt werden, z. B. Italien oder Spanien. Darum muss der Bundesrat gleichzeitig mit den Mittelmeeranrainern Durchbeförderungen verhandeln.
Der Bund zählt heute auf die Dienste von sieben Verbindungspersonen, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) "in wichtigen Herkunfts- und Transitstaaten vertreten " (SEM Migrationsbericht 2019). Die sogenannten Immigration Liaison Officers (ILO) wirken in den Schweizer Vertretungen in Tunesien, Nigeria, Senegal, Libanon, Sri Lanka, Sudan und der Türkei. Von dort aus betreuen sie zum Teil zusätzliche Länder. Es gibt aber keinen ILO in Algier, obwohl Algerien prioritär zu behandeln wäre. Demzufolge soll der Bundesrat eine Stelle in Algier schaffen, um die Beziehungen im Migrationsbereich mit den algerischen Behörden zu verbessern, mit dem Ziel zwangsweise Rückführungen nach Algerien zu ermöglichen. Am 9. September 2019 hat das SEM eine Medienmitteilung veröffentlicht: " Zudem könnten zusätzliche Immigration Liaison Officers in Westafrika, am Horn von Afrika oder im mittleren Osten die Rückführung abgewiesener Asylsuchender vor Ort unterstützen ". Zwei bis drei weitere ILO Stelle will das SEM an noch nicht definierten Orten installieren (Aargauer Zeitung, 10.09.2019). Algier soll zukünftig ein ILO beherbergen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Rückübernahmeabkommen von 2006 bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Algerien im Rückkehrbereich. Dieses Abkommen wird mittlerweile von der algerischen Seite insgesamt verbindlich umgesetzt. Freiwillige Ausreisen sowie begleitete und unbegleitete Rückführungen sind gemäss Abkommen mittels Linienflug ab Genf möglich, Rückführungen auf dem Seeweg oder Sonderflüge sieht es hingegen nicht vor.
Algerien lässt generell keine Sonderflüge zu, diese Einschränkung gilt somit auch für alle anderen europäischen Staaten. Frankreich ist das einzige europäische Land, das Rückführungen auf dem Seeweg durchführen kann. Auch Staaten wie Deutschland oder Italien, die im Vergleich zur Schweiz erheblich mehr ausreisepflichtige algerische Staatsangehörige verzeichnen, können auf dem Seeweg keine Personen nach Algerien zurückführen. Es würde erst dann Sinn machen, die Bewilligung um Meereszugang eines Transitlandes zu erhalten, wenn Algerien diese Form der Rückführung zulassen würde. Dies ist bis anhin nicht der Fall. Der Bundesrat strebt weiterhin eine Lösung an, sie kann aber nur bilateral erfolgen.
Die Zusammenarbeit mit Algerien hat sich in den letzten drei Jahren aber verbessert. Die Vollzugspendenzen konnten von 870 im Jahr 2015 auf heute 600 (Stand 30.11.2020) um 31 Prozent gesenkt werden. Allein von Januar bis März 2020 konnten rund 20 Personen zwangsweise nach Algerien zurückgeführt werden - das entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber den Vorjahren. Seither sind die algerischen Grenzen aufgrund der Covid-19-Pandemie geschlossen, der internationale Flugverkehr ist eingestellt und Rückführungen waren seither folglich nicht mehr möglich.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) steht regelmässig und auf allen Ebenen im Kontakt mit den zuständigen algerischen Behörden, um die grundsätzlich positiven Entwicklungen der letzten drei Jahre weiter voranzutreiben. Anfang 2020 wurde in Algier im Rahmen der politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Algerien ein Migrationsdialog durchgeführt. Um die Rückführungsmöglichkeiten zu erweitern, wurden u.a. Alternativen zu den Linienflügen ab Genf diskutiert. Dabei willigten die algerischen Behörden ein, neu Abflüge ab Basel zuzulassen.
Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die Anfang 2020 vereinbarten Massnahmen sowie der regelmässige Kontakt mit den algerischen Behörden zur kontinuierlichen Erhöhung der Anzahl Rückführungen nach Algerien beitragen werden, sobald Algerien die Corona-bedingte Schliessung seiner Grenzen aufgehoben hat und der internationale Flugverkehr wiederaufgenommen wird.
Der Bundesrat erachtet die Entsendung eines Immigration Liaison Officer (ILO) nach Algier grundsätzlich ebenfalls als erstrebenswert. Angesichts der seit Monaten andauernden Schliessung der Grenzen aufgrund der Corona-Pandemie und nach Durchführung einer sorgfältigen Analyse zu möglichen neuen Einsatzorten kommt das SEM jedoch zum Schluss, dass derzeit keine ausreichende Auslastung eines ILO in Algerien sichergestellt werden könnte. Zudem verfügt die Schweizerische Botschaft in Algerien über ein Beziehungsnetz mit den relevanten Akteuren der Migrationszusammenarbeit und pflegt dieses aktiv. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die vom Motionär geforderte Entsendung derzeit nicht als opportun. Er wird eine solche Entsendung aber in regelmässigen Abständen erneut prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.