20.4481 · Interpellation · 2020-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat als Priorität für den Finanzplatz Schweiz die Entwicklung nachhaltiger Finanzdienstleistungen festgelegt. Daran erinnert er erneut in seiner strategischen Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik vom 4. Dezember 2020, die insbesondere auf Nachhaltigkeit und Innovation setzt. Gemäss Bundesrat soll der Schweizer Finanzplatz "ein global führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen sein". In seinem Bericht vom 24. Juni 2020 führt er aus: "Dazu beabsichtigt der Bundesrat die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass erstens die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes kontinuierlich verbessert wird und zweitens der Finanzsektor einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit [...] leisten kann." Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen gilt: "Der Staat übernimmt hierbei die Rolle eines Vermittlers, führt mit der Branche und den interessierten Kreisen einen intensiven Dialog und setzt sich für einen optimalen Regulierungsrahmen ein." Der mit dem Bundesamt für Umwelt durchgeführte Klimaverträglichkeitstest und der Ergebnisbericht vom 9. November 2020 berücksichtigen aber nur Anlagen in Portfolios (Aktien, Obligationen, Anlagefonds usw.). Ein grosses Verbesserungspotenzial besteht jedoch bei den Bankeinlagen der Kundinnen und Kunden: Diese Kundeneinlagen betragen fast 2000 Milliarden Schweizer Franken, womit sich bei der Förderung nachhaltiger Finanzdienstleistungen ein entsprechend grosser Effekt erzielen liesse. Verschiedene Untersuchungen, unter anderem des WWF und der Konsumentenorganisation "Fédération romande des consommateurs", zeigen, dass nur ganz wenige Banken beispielsweise Sparkonten anbieten, deren Gelder dann nachhaltig platziert werden (zum Beispiel über Hypotheken oder Kredite, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen). Kleinsparerinnen und Kleinsparer haben somit fast keine Möglichkeit, ihr Geld für den ökologischen Wandel einzusetzen, wenn sie nicht Anlagen tätigen wollen, die riskant sind oder bei denen das Vermögen gebunden ist.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Teilt er die Ansicht, dass es unbedingt Innovation im Bereich der nachhaltigen Finanzdienstleistungen braucht, um dem Finanzplatz Schweiz eine Führungsrolle zu sichern, und dass die Kundeneinlagen ein grosses Potenzial aufweisen in Bezug auf Innovation und auf eine stärkere Nachhaltigkeit des Finanzsektors?
2. Wie will der Bundesrat als Vermittler, der mit der Branche einen Dialog führt, die Finanzbranche dazu anspornen, bei den Bankkonten für Kleinsparerinnen und Kleinsparer neue, nachhaltige Angebote zu entwickeln?
3. Hat der Bundesrat die Absicht, die Nachhaltigkeit der Kundeneinlagen in seine Strategie für einen Finanzplatz, der im Bereich nachhaltiger Finanzdienstleistungen wettbewerbsfähig und führend ist, aufzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1: Der Bundesrat sieht Nachhaltigkeit im Finanzbereich als grosse Chance für den Schweizer Finanzplatz. Er teilt die Ansicht, dass ein hohes Potenzial besteht und Innovation eine zentrale Rolle spielt. Neue Geschäftsmodelle liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Branche und Einzelinstitute. Der Staat nimmt seine subsidiäre Rolle wahr und begrüsst Innovation im Bereich nachhaltiger Finanzprodukte, wie zum Beispiel nachhaltige Bankkonten.
Als besonders erfolgversprechend sieht der Bundesrat die Kombination von nachhaltigen Finanzdienstleistungen und digitaler Technologie (Green Fintech). Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat zusammen mit der Branche im November 2020 das Green Fintech Netzwerk ins Leben gerufen. Dieses soll aufzeigen, in welchen Bereichen die Rahmenbedingungen für Green Fintechs in der Schweiz verbessert werden können, damit u.a. auch Kleinanlegerinnen und Kleinanleger von diesbezüglichen Innovationen profitieren können. Dazu erarbeitet das Netzwerk einen Aktionsplan, der im Frühling 2021 veröffentlicht werden soll.
Zu 2 und 3: Die Entwicklung neuer Angebote liegt wie in Frage 1 erläutert in der Verantwortung der Branche. Der Bundesrat ist dabei bestrebt, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Er ist überzeugt, dass die Entwicklung und Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzdienstleistungen namentlich mit grösserer Transparenz und einer besseren Datengrundlage gefördert wird. Dazu gehört etwa die systematische Offenlegung von Umwelt- und Klimainformationen für Finanzprodukte, zu welchen auch Bankkonten zählen, aber auch eine kompetente Beratung, bei der Finanzmarktakteure die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abfragen und beantworten. Beispielsweise hat die Schweizerische Bankiervereinigung einen ersten übergeordneten Leitfaden erarbeitet und misst der Ausbildung grosse Bedeutung zu. Kundinnen und Kunden sollen möglichst gut informiert ihre Entscheide fällen können und Praktiken wie z.B. das "Greenwashing" verhindert werden (vgl. auch Bericht "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz" des Bundesrates vom 24. Juni 2020). Entsprechend hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 weitere Arbeiten zur Erhöhung der Transparenz über Umwelt-und Klimainformationen beschlossen (namentlich Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures).
Antwort des Bundesrates.