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20.4498 · Interpellation · 2020-12-15

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Bis heute stellt E-Voting für die 193 500 Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben und in einem Stimmregister eingetragen sind, die einzige Möglichkeit dar, ihre politischen Rechte auszuüben. Seit 2019 gibt es in der Schweiz jedoch kein E-Voting-System mehr. Der Abbruch des Projekts ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: die Zahl der involvierten Parteien, technische Probleme und Anforderungen, die Finanzierung des Projekts, fehlende Vorschriften.Bei den letzten Abstimmungen sind bei der Auslandschweizer-Organisation zahlreiche Beschwerden von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die ihre politischen Rechte nicht wahrnehmen konnten, weil sie die Unterlagen zu spät erhalten hatten. Die Abstimmung vom 27. September 2020 über die Kampfflugzeuge oder aber die Ständeratswahlen 2019 im Tessin haben gezeigt, dass bei knappen Ergebnissen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer durchaus das Zünglein an der Waage sein und das Endergebnis beeinflussen können.Für den Erhalt unserer lebendigen, partizipativen und repräsentativen halbdirekten Demokratie ist es unabdingbar, dass alle gesellschaftliche Gruppierungen, einschliesslich der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, ihre politischen Rechte ausüben können.Die einzige Lösung, wie ein E-Voting-Systems langfristig sichergestellt und ein erneuter Projektabbruch vermieden werden können, besteht darin, dass der Bund die Finanzierung und die Projektleitung für das System sicherstellt.Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:1. Ist der Bundesrat bereit, im Detail zu evaluieren, welche Möglichkeiten den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung stehen, um ihre politischen Rechte auch wirklich auszuüben? 2. Ist der Bundesrat bereit, die Projektleitung und die Finanzierung der Einführung eines eidgenössischen E-Voting-Systems trägt, zu übernehmen?3. In der Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 19. November 2019 zum Thema "E-Voting: Wegweisende Ergebnisse aus dem Dialog mit der Wissenschaft" steht, dass "der Bundesrat zu gegebener Zeit über eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs entscheiden" wird. Wann wird dieser Entscheid fallen? 4. Bis wann gedenkt der Bundesrat ein solches eidgenössisches E-Voting-System einzuführen? 5. Welche Schritte braucht es laut dem Bundesrat, um dieses Ziel zu erreichen? 6. Gibt es einen Zeitplan in Bezug auf die Erreichung dieser Ziele? Falls nein, wann wird ein verbindlicher Zeitplan erarbeitet?Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1: Der Bundesrat ist sich der logistischen Schwierigkeiten bewusst, mit denen sich ein Teil der Auslandschweizerinnen und -schweizer bei der Ausübung der politischen Rechte konfrontiert sieht. Wie er in seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.3540 festgehalten hat, verfügt er über keine statistischen Angaben bezüglich der Auslandschweizerinnen und -schweizer, die von Problemen bei der Zustellung der Stimm- und Wahlunterlagen betroffen sind. Detaillierte Erhebungen wären aufwändig und kaum zweckmässig. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die bestehenden Prozesse im Rahmen des Postulats 20.4348 Silberschmidt zu überprüfen.Fragen 2-6: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 den Schlussbericht des Steuerungsausschusses Vote électronique zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche zur Kenntnis genommen (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 21. Dezember 2020). Darin präsentieren die Bundeskanzlei und die Kantone einen gemeinsam erarbeiteten Massnahmenkatalog, der eine etappierte Umsetzung vorsieht. Um die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe zu gewährleisten, werden präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, eine engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes vorgesehen. Die Bundeskanzlei und die Kantone führten im Rahmen dieser Arbeiten einen breiten Dialog mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Industrie.Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich festgehalten hat, besteht bei der Ausübung der politischen Rechte und damit auch im Bereich der elektronischen Stimmabgabe eine föderalistische Kompetenzaufteilung (vgl. dazu z. B. die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Mo. 18.4225 und 18.4375 sowie zur Ip. 20.3475). Von dieser Kompetenzaufteilung soll mit der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs nicht abgewichen werden. Die Kantone sollen weiterhin für Beschaffung, Betrieb und Einsatz des E-Voting-Systems zuständig sein und für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe wie bisher ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens nutzen können (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Der Bund soll weiterhin den regulatorischen Rahmen setzen und für die Bewilligungen zuständig sein. Jedoch ist mit der Neuausrichtung eine Stärkung der Rolle des Bundes vorgesehen: Die Überprüfung der Systeme durch unabhängige Fachpersonen soll künftig direkt in seinem Auftrag erfolgen.Die Kantone werden als eigentliche Projektleiter weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen. Der Bund wird wie bisher die in seiner Zuständigkeit liegenden Massnahmen finanzieren, dazu soll neu insbesondere die unabhängige Überprüfung der Systeme gehören. Kantonale Projektkosten können über den Umsetzungsplan von E-Government Schweiz resp. der Digitalen Verwaltung Schweiz mitfinanziert werden.Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorzulegen.