20.4509 · Motion · 2020-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für gleich lange Spiesse zwischen Lastwagen (>3,5 t) und Lieferwagen (<3,5 t) zu sorgen. Hierfür hat er eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die Deckung der externen Kosten, welche durch den gewerbsmässigen Strassengüterverkehr mit Lieferwagen in der Schweiz verursacht werden.
Lieferwagen, die Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung transportieren, sind von der Kostentragung auszunehmen. Überdies soll am geltenden Abgabesystem für Lastwagen keine Änderungen vorgenommen werden, insbesondere keine Anhebung der Grundgebühren.
Begründung
Der Strassengüterverkehr mit Lastwagen muss seine Wegekosten und die ihm zurechenbaren Kosten zulasten der Allgemeinheit - soweit sie nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben gedeckt sind - über die LSVA selbst decken (Einführung LSVA: 1. Januar 2001).
Auch der Strassengüterverkehr mit Lieferwagen verursacht Wegekosten und externe Kosten. Zahlen des BFS zeigen, dass externe Kosten in einer Grössenordnung von knapp 750 Millionen Franken pro Jahr nicht gedeckt sind.
Die Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen zudem:
1. In der Schweiz legten Lieferwagen im Jahr 2018 rund 4,5 Milliarden Kilometer zurück. Das sind 67 Prozent der Fahrleistungen im Schweizer Strassengüterverkehr. Aufgrund der kleinen Ladegewichte ist ihr Beitrag zu den Transportleistungen allerdings sehr bescheiden (etwa 5%).
2. Seit 2000 hat die Fahrleistung von Lieferwagen um 53 Prozent zugenommen, die Transportleistung hat sich aber nur um 14 Prozent gesteigert. Die Zunahme ist insbesondere auf das enorme Wachstum des Online-Handels zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund müssen gleich lange Spiesse geschaffen werden. Auch der Strassengüterverkehr mit Lieferwagen, der durch die Fahrten im Zusammenhang mit e-commerce weiterhin exponentiell wachsen wird, soll für die von ihm verursachten externen Kosten aufkommen, soweit er nicht den Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung betrifft.
Fahrzeuge, wie sie beispielsweise von typischen KMU wie Gipser-, Maler-, Schreiner-, Metzger-, Gärtner-Unternehmen, etc. eingesetzt werden, sind daher von der Abgabepflicht zu befreien.
Zu prüfen sind eine Pauschalabgabe oder eine leistungsabhängige Abgabe.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um Lieferwagen, die für den gewerbsmässigen Gütertransport eingesetzt werden, in das Abgabesystem der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu integrieren. Die Arbeiten werden mit dem im Verlagerungsbericht 2019 beschlossenen Vorgehen zur Weiterentwicklung der LSVA und zur Umsetzung der Verlagerungspolitik der Schweiz abgestimmt.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.