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20.5031 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 19 Absatz 6 ArG können Kantone max. 4 Sonntage/Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Als Verkaufsgeschäfte gelten Ladengeschäfte des Detailhandels. Ausgeschlossen sind Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Banken, Reisebüros usw.

Wie kann hier diese Ungleichbehandlung behoben werden bzw. ist der Bundesrat bereit, hier eine Änderung der Wegleitung zum Gesetz und Verordnung 1 und 2 des Arbeitsgesetzes anzupassen?

Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe | Lexipedia | Lexipedia