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20.5033 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz vertritt eine völkerrechtskonforme Verhaltensweise. In Bezug auf Staatenanerkennung hält sie sich konsequent an die Drei-Elemente-Lehre (Staatsgebiet, -bevölkerung, -gewalt).

Die Schweiz hat Palästina nicht anerkannt. Eine rechtliche Begründung, dass eines oder mehrere der Elemente nicht vorliegen ist bis anhin ausgeblieben.

- Stützt sich der Bundesrat bei der Nichtanerkennung auf die Drei-Elemente-Lehre?

- Welches Kriterium ist im Fall von Palästina nicht erfüllt?

- Warum?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Anerkennung als Staat bedingt, dass die drei völkerrechtlichen Kriterien der Staatlichkeit - d. h. Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt - erfüllt sind. Auch wenn diese drei Kriterien vorliegen besteht jedoch keine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung. Die bilaterale Anerkennung eines Staates ist ein politischer Akt und es liegt im freien Ermessen eines jeden Staates, einen anderen Staat als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Die Anerkennung von Staaten fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments werden grundsätzlich dazu konsultiert. Die Schweiz hat bis heute keinen politischen Entscheid getroffen, Palästina bilateral als Staat anzuerkennen.