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20.506 · Parlamentarische Initiative · 2020-12-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind dahingehend zu ändern, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einer öffentlichen, externen Kontrolle der Unternehmensführung unterstellt wird, damit die Prozesse des Personalmanagements verbessert und die finanziellen Mittel effizienter eingesetzt werden. Die Kontrolle könnte vom parlamentarischen Kontrollorgan, von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) oder von einer eigens dafür vorgesehenen öffentlichen Kontrollstelle durchgeführt werden.

Begründung

Die SRG wird grösstenteils über die Abgabe für Radio und Fernsehen und damit von der Allgemeinheit finanziert. Nach dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) ist sie aber eine autonome Organisation und untersteht damit weder der Kontrolle durch die Geschäftsprüfungskommissionen noch der Kontrolle durch die EFK. Aus systembezogener Sicht mag dies begrüsst werden. Man kann das aber auch als einen Mangel sehen. Denn während alle Subventionsempfänger von der EFK kontrolliert werden können, fällt die SRG nicht in deren Zuständigkeitsbereich. Das RTVG sieht zwar eine sehr eingeschränkte Möglichkeit vor, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Nachprüfungen vornimmt, aber diese Möglichkeit reicht nicht aus und wird vor allem nicht ausreichend genutzt.

Aktuelle Beispiele wie die folgenden beiden zeigen deutlich, dass es eine externe, öffentliche Kontrolle der Unternehmensführung und der Finanzen braucht: In einem Fall wurde viel zu spät, erst im Anschluss an eine vertiefte journalistische Recherche eines anderen Medienunternehmens, eine Untersuchung gestartet zu Fehlern bei der Personalführung im Zusammenhang mit Sexismus. In einem anderen Fall gab es keinerlei Kommunikation mit Behörden, etwa mit dem Kanton Genf, über die finanziellen Details des prestigeträchtigen Immobiliendeals von 100 Millionen Franken betreffend eine Immobilie auf dem Campus der ETH Lausanne, der andernorts leere Räumlichkeiten zurücklässt in einem Gebäude, das vor gerade mal 10 Jahren für 50 Millionen Franken renoviert wurde.

Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass die Geschäfts- und Finanzprüfungen, wie sie die Geschäftsprüfungskommissionen und die EFK durchführen, es erlauben, die administrativen Abläufe zu verbessern und die Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder zu erhöhen. Natürlich sind bei einer solchen Kontrolle die redaktionelle und die organisatorische Unabhängigkeit zu beachten.

Aufgrund der besonderen Struktur der SRG ist auch ein öffentliches Instrument eigens für diese Organisation denkbar, wenn es klare Vorteile aufweist gegenüber den bestehenden Instrumenten.