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20.5098 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat will neu bis zu 400 Millionen Franken pro Jahr aus den Rahmenkrediten der IZA für die Klimafinanzierung einsetzen. Dies, obschon bereits die Klimarahmenkonvention von 1992 "neue und zusätzliche" Mittel für die zunehmenden Klimaaufgaben in Entwicklungsländern verlangt.

Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die geplanten Klimamassnahmen nicht anstelle anderer Kernaufgaben der Entwicklungszusammenarbeit implementiert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet den Klimawandel als zentrales Thema der Entwicklungszusammenarbeit: Ohne wirkungsvollen Klimaschutz droht der Klimawandel bisher erzielte Fortschritte rückgängig zu machen. Mit den bis zu 400 Millionen Franken jährlich, die der Bundesrat in seiner IZA-Strategie 2021-2024 vorsieht, sollen die Treibhausgasemissionen von Entwicklungsländern weiter reduziert und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel erhöht werden. Die Mittel werden konsequent im Rahmen des IZA-Mandats der Armutsreduktion und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung eingesetzt. Insgesamt beantragt der Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode mehr Mittel für die IZA.

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