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20.5136 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Einzelne Mitarbeitende von IV-Stellen berichten, gewisse IV-Stellen würden sich untereinander mittels fragwürdigen Kosten-Benchmarks vergleichen.

1. Kann der Bundesrat ein solches Kosten-Benchmarking unter IV-Stellen ausschliessen?

2. Stimmt es, dass bei diesen Vergleichen nur der Erstentscheid der IV-Stelle berücksichtigt wird, aber nicht ob die Gerichte später gegen die IV entscheiden?

3. Besteht damit ein Anreiz, zur "Verbesserung" der eigenen Statistik, IV-Gesuche leichtfertig abzulehnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass sich die IV-Stellen untereinander vergleichen. Die Auswertungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen basieren auf den Daten der Zentralen Ausgleichsstelle, insbesondere dem Rentenregister. Die Register beinhalten nur Kosten für in Rechtskraft erwachsene Entscheide. Solange eine Verfügung vor Gericht hängig ist, fliesst sie auch nicht in die Statistik ein. Das Eidgenössische Departement des Innern hat das BSV indes beauftragt, eine vertiefte Analyse der Aufsichtstätigkeit über die IV-Stellen durchzuführen. Gerade die Verwendung von quantitativen Indikatoren und somit die Anreizfrage sind Gegenstand dieser Analyse. Die Resultate werden im 2. Quartal dieses Jahres vorliegen.

Kostendruck bei IV-Stellen. Führt dies zu fragwürdigen Benchmarks? | Lexipedia | Lexipedia