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20.5237 · Fragestunde. Frage · 2020-06-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die OAK BV hat Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit infolge Covid-19 mit ihrer Mitteilung 2/2020 vom 6. Mai 2020 geregelt. Die OAK hat PatronFonds bestätigt, dass Zahlungen des Arbeitgebers in der Corona-Pandemie für die Übernahme des 20-prozentigen Verdienstausfalls eine rückwirkende Leistung des Wohlfahrtsfonds für den 20-prozentigen Verdienstausfall in den Monaten März und April 2020 nicht ausschliessen.

Kann der Bundesrat dies zwecks Rechtssicherheit für alle Wohlfahrtsfonds und Arbeitgeber ebenfalls bestätigen?

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