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20.5252 · Fragestunde. Frage · 2020-06-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die schweizerische Bio-Verordnung umfasst keine Aquakulturprodukte im Gegensatz zur EU-Bio-Verordnung. Daher erkennt die Europäische Union gemäss der EU-Verordnung 2008/1235 Bio-Aquakulturprodukte aus der Schweiz nicht an, was entsprechende Exporte erschwert. Ab 2021 gelten in der EU neue Regeln.

Ist im Rahmen einer Anpassung der CH-Bio-Verordnung vorgesehen, die Bio-Aquakulturprodukte gemäss dem EU-Standard in die schweiz. Bio-Verordnung aufzunehmen und damit die Exportfähigkeit zu erleichtern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)