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20.5281 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Das ungarische Parlament hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach im nationalen Register der Begriff "Geschlecht bei Geburt" eingeführt wird. Das Geschlecht kann nicht mehr geändert werden. Trans- und intergeschlechtlichen Personen wird damit die amtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität verunmöglicht. Dies hat auch Auswirkungen auf Doppelbürgerinnen und -bürger und Menschen ungarischer Staatsangehörigkeit in der Schweiz.

- Hat der Bundesrat gegenüber Ungarn reagiert?

- Wenn nein, weshalb nicht?