20.5298 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Mitteilung vom 21. November 2019 schreibt der Bundesrat: "Der Steuerungsausschuss hat Mitte November den Bericht der Firma KPMG AG, welche die Überprüfung durchgeführt hat, zur Kenntnis genommen. Der Bericht hält fest, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichen ...".
Worauf stützen sich KPMG und Steuerungsausschuss bei dieser Aussage, wenn die Antworten von Stakeholdern auf die Fragen 4 bis 6, in denen es um eben diese gesetzlichen Grundlagen geht, im Bericht nicht behandelt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Interviews mit den Stakeholdern dienten dazu, die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Verantwortlichen der in das Zulassungsverfahren involvierten Behörden und den Fachexperten sowie aus Dokumenten zu ergänzen. Dies bedeutet nicht, dass die Meinung einzelner Stakeholder die abschliessende Beurteilung bilden. Die Aussage, dass die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, schliesst nicht aus, dass im Rahmen der Optimierung Änderungen des Ausführungsrechts erfolgen. So wurde in der Handlungsempfehlung Nr. 10 eine "Anpassung der rechtlichen Grundlagen (insbesondere der Pflanzenschutzmittelverordnung), welche die Umsetzung der anderen 9 Handlungsempfehlungen ermöglicht bzw. sicherstellt" vorgeschlagen.