20.5322 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Wie viele Gewaltvorfälle in Bundesasylzentren mit dem Sicherheitspersonal sind schweizweit aktenkundig?
2. Wie sieht das Präventionskonzept des SEM aus?
3. Was sind die Anforderungen, die das SEM an Sicherheitspersonal in Bundesasylzentren bei der Ausschreibung stellt?
4. An wen können sich die von Gewalt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Muttersprache wenden?
5. Gibt es ein internes Meldesystem, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Übergriffen erfahren? Wie werden diese "Whistleblower" geschützt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Jahr 2020 wurden bis dato 233 Ereignisse im Zusammenhang mit tätlichen Auseinandersetzungen rapportiert, was sich in der Bandbreite der letzten 4 Jahre bewegt. Die Sicherheitsdienstleister werden bei körperlichen Auseinandersetzungen immer aktiv und stellen so den Schutz aller Beteiligten sicher. Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten des Sicherheitspersonals geht das SEM systematisch nach. Es sind jedoch in den 4 vergangenen Jahren nur 3 Fälle aktenkundig, in denen Vorwürfe wegen körperlichen Übergriffen durch das Sicherheitspersonal erhoben wurden. In diesen drei Fällen wurden die betroffenen Mitarbeiter für Dienste im Auftrag des SEM gesperrt.
2. Jedes Bundesasylzentrum verfügt entweder bereits über ein Konzept zur Gewaltprävention oder erarbeitet ein solches im Verlaufe dieses Jahres. Darin werden Situationen analysiert, welche zu Gewaltvorfällen führen können und entsprechende Massnahmen zur Gewaltverhinderung aufgezeigt. So soll etwa bereits bei der Zimmerbelegung Rücksicht auf die individuelle Situation der Gesuchstellenden genommen werden und das Personal im Sicherheitsbereich wird spezifisch geschult.
3. Die Anforderungen an sämtliche Mitarbeitenden der in den Bundesasylzentren tätigen Sicherheitsfirmen werden bei Vertragsabschluss im Detail vereinbart. Das SEM geht dabei über die Anforderungen der Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund hinaus. Das eingestellte Personal muss besonders hohe Kommunikations- und interkulturelle Kompetenzen haben und über vertiefte Kenntnisse der Grundrechte und des Persönlichkeitsschutzes verfügen. Ordnungsdienstpersonal muss zudem in verbaler Deeskalation und erster Hilfe geschult sein sowie gesundheitliche Risiken der Gewaltanwendung beurteilen können. Sämtliche Anforderungen sind nachzuweisen und werden periodisch aufgefrischt.
4./5. Für Asylsuchende wie auch Mitarbeitende, die von Gewalt betroffen sind oder davon erfahren haben, gibt es in jedem BAZ eine spezifisch designierte Ansprechperson. Das SEM organisiert bei Bedarf auch entsprechende Dolmetscher. Zudem sind in allen BAZ unabhängige Seelsorger anwesend und seit 01.März 2019 auch Rechtsvertreter, an welche sich alle Asylsuchenden jederzeit wenden können.