20.5330 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Covid-Verordnung Kinderbetreuung gewähren die Kantone den Institutionen eine Entschädigung für 100 Prozent der entgangenen Elternbeiträge abzüglich der Leistungen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Nicht abgezogen werden können die von den Kantonen gewährten Soforthilfen. Im Kanton Basel-Land haben die Kitas dadurch Anspruch auf mehr Geld als sie ohne Krise hätten verdienen können.
Wie beurteilt der Bundesrat diese Sachlage?