20.5334 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Berichten in Medien der französischen Schweiz reisten während der Coronakrise Fahrende illegal in die Schweiz ein und wurden ins Wallis geleitet, ohne dass die örtlichen Behörden dazu vorgängig konsultiert worden wären. Dies zeigt zum einen, dass die Grenzkontrollen mangelhaft sind, zum anderen auch, dass es keine Koordination zwischen den Kantonen gibt.
Ist der Bundesrat bereit, dieser Sache nachzugehen und Massnahmen zu treffen, um in einer solchen Situation eine bessere interkantonale Koordination zu erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Zollverwaltung überprüft risikoorientiert, ob eine Person zur Einreise berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, weist sie die Person zurück. In den vergangenen Wochen haben Fahrende wiederholt versucht, unberechtigt in die Schweiz einzureisen. Ein Grossteil dieser Einreisen konnte verhindert und die Fahrenden zurückgewiesen werden. Am 27. Mai 2020 sind Fahrende aus Frankreich über den Grenzübergang Mon-idée (GE) in die Schweiz eingereist. Der Grenzübergang war zu dieser Zeit nicht besetzt. Hingegen wurden mobile Kontrollen durchgeführt. Die Fahrenden wurden zuerst von der Genfer und anschliessend von der Waadtländer Kantonspolizei eskortiert. Die Walliser Kantonspolizei und die Eidgenössische Zollverwaltung stehen seit Niederlassung der Fahrenden in Martigny (VS) in engem Austausch. In Absprache mit der Zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat die Walliser Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung einen Polizeieinsatz durchgeführt. 16 Personen wurden in Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Verordnung 2 eingeschränkten Einreisebestimmungen durch die Eidgenössische Zollverwaltung einvernommen. Die Einvernahmeprotokolle wurden der Zentralen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis übermittelt, welche für die allfällige Einleitung weiterer Massnahmen zuständig ist. Eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf ist möglich, da die Widerhandlung im Kanton Genf begangen wurde. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieser Fall geklärt wurde. Er sieht auch keinen weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf die interkantonale Koordination.