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20.5344 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Motion 20.3128 hat die WBK in der Begründung explizit als Angebot der Kinderbetreuung auch Spielgruppen als Betroffene genannt, welche auf Grund von Covid-19 mit Ertragsausfällen belastet sind.

Weshalb setzt sich der Bundesrat über die Meinung der WBK hinweg, indem er in der "Covid-19 Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung" Spielgruppen als nicht beitragsberechtigt bezeichnet?