20.5344 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Motion 20.3128 hat die WBK in der Begründung explizit als Angebot der Kinderbetreuung auch Spielgruppen als Betroffene genannt, welche auf Grund von Covid-19 mit Ertragsausfällen belastet sind.
Weshalb setzt sich der Bundesrat über die Meinung der WBK hinweg, indem er in der "Covid-19 Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung" Spielgruppen als nicht beitragsberechtigt bezeichnet?