20.5409 · Fragestunde. Frage · 2020-06-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung müssen Erwerbslose aktuell keinen Nachweis der Arbeitsbemühungen erbringen. Es häufen sich aber Meldungen, dass RAV-Stellen Betroffen Sanktionen androhen, weil sie zu wenig Bewerbungen eingereicht hätten.
Können Sie bestätigen, dass auch nach Aufhebung der COVID-19-Verordnung 2 keine Kontrollen durchgeführt und nicht nachträglich sanktioniert wird für fehlende Arbeitsbemühungen während der Dauer, in der die COVID-19-Verordnung 2 in Kraft war?