20.5412 · Fragestunde. Frage · 2020-06-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
8300 anerkannte Flüchtlinge wurden Ende Mai von den Unterstützungsprogrammen ausgeschlossen, müssen ihre Unterkünfte verlassen und verlieren die finanzielle Unterstützung.
- Plant die Schweiz in Absprache mit anderen Dublin-Staaten mittels Relocation und analog zum bundesrätlichen Notfallplan die Aufnahme dieser Menschen, die erwiesenermassen Schutz benötigen?
- Wann wird und hat der Bundesrat vor Ort interveniert, um den Ausschluss aus den Unterstützungsprogrammen rückgängig zu machen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die in Griechenland nach wie vor schwierige ökonomische Situation sozial schwache Bevölkerungsgruppen, darunter auch anerkannte Flüchtlinge, besonders hart trifft. Griechenland ist jedoch an die EU- Qualifikationsrichtlinie sowie an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, wonach Personen mit Schutzstatus dieselben Rechte bezüglich des Zugangs zu medizinischer Versorgung, zum Arbeitsmarkt oder zu den Sozialversicherungen besitzen wie eigene Staatsangehörige. Der Bundesrat plant deshalb nicht, in Griechenland als anerkannte Flüchtlinge lebende Menschen in der Schweiz aufzunehmen. Es gibt seines Wissens auch in keinem anderen Dublin-Staat entsprechende Pläne. Der Bundesrat sieht auch keine Handhabe für eine Intervention bei der griechischen Regierung mit dem Ziel, innerstaatliche Massnahmen Griechenlands rückgängig zu machen, so lange diese kein internationales Recht verletzen.