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20.5453 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Reform der Ergänzungsleistungen ab 1. Januar 2021 ändert das Pensionskassenregime für Personen über 58 Jahre, die ihre Stelle verlieren. Solche Fälle dürfte es jetzt - kurz vor der Reform - infolge der Corona-Krise sehr viele geben. Diese fallen jetzt zwischen Stuhl und Bank, weil sie gerade noch nicht von der neuen Regelung profitieren können.

- Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst?

- Gibt es die Möglichkeit, die Reformänderung vorzuziehen oder auf andere Art und Weise dieses Problem abzufedern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation dieser Personen bewusst. Die Umsetzung der neuen Weiterversicherung in den Vorsorgeeinrichtungen setzt allerdings neue Regelungen in den Reglementen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen voraus. Eine vorzeitige Inkraftsetzung, mit der alle Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet würden, diese Weiterversicherung schon vor dem 1. Januar 2021 anzubieten, ist daher nicht möglich. Allenfalls könnten Vorsorgeeinrichtungen, die die notwendigen Reglementsänderungen schon früher vornehmen, diese Weiterversicherung schon vor dem 1. Januar 2021 anwenden.

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