20.5522 · Fragestunde. Frage · 2020-09-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Es ist bekannt, dass die Bereitstellung von Empfangsplätzen für Fahrende in den Kantonen oft kompliziert ist, aufgrund der zahlreichen Störfaktoren, die bei der Verwendung dieser Plätze zwangsläufig auftreten.
- Welches sind die gesetzlichen Grundlagen, die die Kantone dazu verpflichten, solche Empfangsplätze zur Verfügung zu stellen, und welche Strafen drohen, sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen?
- Wurden in der Vergangenheit bereits Strafen gegen "aufsässige" Kantone verhängt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)