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20.5527 · Fragestunde. Frage · 2020-09-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Interpellation 19.4540 wird festgehalten, dass die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) festgelegten Belastungsgrenzwerte für Verkehrslärm gegenwärtig von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) überprüft werden. Die EKLB wird ihre Vorschläge für allfällige Anpassungen der LSV in absehbarer Zeit vorlegen.

Wann darf mit diesen Anpassungsvorschlägen der Belastungsgrenzwerte gerechnet werden?