20.5582 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Juli 2020 wurde das Thema "Umgang mit schnupfenden Kindern" beim BAG als dringend deponiert. Bei der Hotline des Kantons Zürich wird auf den bald vorhandenen nationalen Leitfaden verwiesen. Das BAG teilt mit, dass dieser frühestens Mitte Oktober erwartet werden kann.
- Sieht der Bundesrat die Klärung auch als dringlich?
- Wenn ja, was unternimmt er für eine schnellere Erstellung der Richtlinien wie sie z.B. Rheinland-Pfalz hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Die aktuellen Empfehlungen des BAG lauten dahingehend, dass jede Person mit Covid-19-ähnlichen Symptomen zu Hause bleiben muss, um die Verbreitung des Virus zu vermeiden. Auch wenn nur leichte Symptome vorliegen, ist eine Ansteckung nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass Kinder unter 12 Jahren oft respiratorische, auf banale Viren zurückzuführende Symptome aufweisen. Ebenfalls sind sie weniger oft mit dem Coronavirus infiziert und übertragen diesen weniger oft. Es ist auch klar, dass, wenn Kinder zu Hause bleiben müssen, dies die Eltern vor Herausforderungen stellen. Der Bundesrat versteht daher die Notwendigkeit von Richtlinien, die es erlauben, die Situation besser zu meistern. Insbesondere mit Blick auf den Herbst und den Winter. Das BAG arbeitet mit Vertretern der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie an solchen Richtlinien. Ziel ist es, diese Mitte Oktober zu publizieren.