20.5629 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Mehr als 650 000 EU-Zuwanderer waren in den letzten 13 Jahre Auslöser von negativen Externalitäten und gleichzeitig Profiteure der lokalen hohen Löhne.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass negative Externalitäten (auch mit einer negativen Fiskalbilanz verdeutlicht) auch von denjenigen bezahlt werden müssen, die sie auslösen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die Bilanz der Personenfreizügigkeit negativ ist. So leisten EU- und EFTA-Staatsangehörige beispielsweise heute deutlich mehr Beiträge an die Sozialversicherungen, als sie daraus beziehen. Auch hat die Zuwanderung aus dem EU- und EFTA-Raum nicht zu einer Zunahme der Rentenbezüger und Rentenbezügerinnen in der IV geführt. Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung wurden verschiedene Modelle zur Steuerung der Zuwanderung diskutiert, darunter auch das Modell einer Zuwanderungsabgabe. Von Letzterem wurde jedoch abgesehen, weil eine Zuwanderungsabgabe nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar wäre, da bei der Anstellung von Inländern keine vergleichbare Abgabe fällig würde.