Lexipedia

20.5635 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Beantwortung der Ip. 20.5353 fügt der Bundesrat an, dass 2283 Grenzgänger ein nicht an die Schweiz angrenzenden Wohnstaat haben. Grenzgänger müssen aber wöchentlich mindestens einmal in ihren Wohnstaat zurückkehren damit sie eine Grenzgängerbewilligung erhalten.

Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die 2283 Grenzgänger, welche von einem nicht an die Schweiz angrenzenden Wohnstaat kommen, jede Woche mindestens einmal zurückkehren?

Stellungnahme des Bundesrates

Freizügigkeitsberechtigte, die ihrer täglichen bzw. wöchentlichen Rückkehrpflicht nicht nachkommen, erfüllen die Voraussetzungen des Grenzgängerstatus nicht. Die Betroffenen gelten als Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Vollzugskompetenz für das Freizügigkeitsabkommen liegt bei den kantonalen Migrationsbehörden. In Verdachtsfällen überprüfen die kantonalen Behörden die Einhaltung der Rückkehrpflicht und passen den Status der betroffenen Personen gegebenenfalls den tatsächlichen Gegebenheiten an. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kantone diese Aufgabe wahrnehmen. Deshalb hat er keinen Grund zur Annahme, dass Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Wohnort in einem anderen Staat als den Nachbarstaaten systematisch ihre Rückkehrpflicht verletzen.