20.5646 · Fragestunde. Frage · 2020-09-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen einer Anfrage hält der Berner Regierungsrat fest, dass die Anschubfinanzierung der Kantone für die Einführung des EPD nicht reichen wird. Grund sei u.a., dass es dem BAG nicht gelungen ist, stabile Anforderungen an das EPD zu formulieren.
1. Bis wann folgen vom BAG sämtliche Anforderungen?
2. Welche Zusatzkosten sind für den Bund und/oder die Kantone zu erwarten?
3. Wird die Hälfte der Anschubfinanzierung wie geplant durch Finanzhilfen des Bundes an die Kantone zurückfliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers ist ein organisatorisch und technisch komplexes Unterfangen. Insbesondere die Zertifizierung der Stammgemeinschaften stellt die beteiligten Akteure vor Herausforderungen. Es ist jedoch nicht zutreffend, dass die Verzögerungen auf sich stetig verändernde Vorgaben des Bundes zurückzuführen sind. Alle für die Zertifizierung der Stammgemeinschaften relevanten Anforderungen sind seit Längerem bekannt. Die per 15. April 2020 vorgenommene letzte Änderung der Anhänge der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier war eine Revision zu Gunsten der Stammgemeinschaften. Mehrere aus den Zertifizierungsverfahren resultierende Unklarheiten konnten beseitigt werden. Der Bund hat für das EPD eine Anschubfinanzierung an die Stammgemeinschaften von 30 Millionen Franken gesprochen. Die gesprochenen Finanzhilfen des Bundes sind bereits grösstenteils ausbezahlt. Betreffend die kantonalen Finanzbeteiligungen an den Stammgemeinschaften kann der Bund keine Aussagen machen. Die genannten Finanzhilfen des Bundes fliessen nur an die Stammgemeinschaften. Sie sind jedoch an die Mitfinanzierung von Kantonen oder Dritten zu gleichen Teilen gebunden. Eventuelle kantonale Anschubfinanzierungen und deren Rückzahlungen unterliegen Vereinbarungen zwischen den Stammgemeinschaften und den Kantonen.