20.5659 · Fragestunde. Frage · 2020-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
- Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass auf dem Aussendeck eines Kursschiffes eine Maskentragepflicht verordnet wird, während auf Bahnhofsperrons oder in engen Einkaufspassagen in Städten keine Maskenpflicht gilt?
- Ist man sich bewusst, dass mit einer solch strengen Auslegung der Verordnung nicht nur eine Ungleichbehandlung verschiedenster Branchen herbeigeführt wird, sondern auch Arbeitsplätze und die Existenz aller Schifffahrtsunternehmen, insbesondere der privat finanzierten, gefährdet?
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der steigenden Fallzahlen ist es aus aktueller Sicht nicht angezeigt, die Maskentragpflicht für einzelne Transportmittel zu lockern. Ein überall möglichst ohne Ausnahmen umgesetztes Maskentragen in Verkehrsmitteln trägt dazu bei, dass diese Massnahme auch ihre gewünschte Wirksamkeit entfalten kann. Auf Schiffen verringert sich zudem das Ansteckungsrisiko bei einem Aufenthalt auf einem Aussendeck im Vergleich zum Innendeck nicht wesentlich, wenn die Fahrgäste den Abstand nicht einhalten können. Zudem kommt es - im Gegensatz zu Bahnperrons oder Einkaufspassagen - auf Aussendecks für gewöhnlich zu längeren Kontaktzeiten. Ebenfalls gibt es weniger Ausweichmöglichkeiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie einen negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten haben können. Mit dem Entscheid, dass seit Ende Juni keine Beschränkung der Beförderungskapazitäten mehr gilt und die Platzverhältnisse somit eng werden können, sollten die persönlichen Schutzmassnahmen umso konsequenter und ohne Ausnahmen umgesetzt werden.