20.5660 · Fragestunde. Frage · 2020-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Per 6. Juli 2020 führte der Bund die Maskenpflicht im öV ein, mit Ausnahmen für Seilbahnen und Skilifte. Bei Zug und Bus ist das nachvollziehbar und kundenseitig akzeptiert. Unverständlich bleibt was solches auf Aussendecks (!) von Schiffen soll, selbst bei Einhaltung der Abstandsregeln an frischer Luft. Seither erleiden unsere Schifffahrts-Unternehmen trotz Wettergunst massive Umsatzeinbrüche.
- Wann wird diese sinnlose Branchen-Diskriminierung berichtigt?
- Generell oder mindestens auf internationalen Gewässern?
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der steigenden Fallzahlen ist es aus aktueller Sicht nicht angezeigt, die Maskentragpflicht für einzelne Transportmittel zu lockern. Ein überall möglichst ohne Ausnahmen umgesetztes Maskentragen in Verkehrsmitteln trägt dazu bei, dass diese Massnahme auch ihre gewünschte Wirksamkeit entfalten kann. Auf Schiffen verringert sich zudem das Ansteckungsrisiko bei einem Aufenthalt auf einem Aussendeck im Vergleich zum Innendeck nicht wesentlich, wenn die Fahrgäste den Abstand nicht einhalten können. Zudem kommt es - im Gegensatz zu Bahnperrons oder Einkaufspassagen - auf Aussendecks für gewöhnlich zu längeren Kontaktzeiten. Ebenfalls gibt es weniger Ausweichmöglichkeiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie einen negativen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten haben können. Mit dem Entscheid, dass seit Ende Juni keine Beschränkung der Beförderungskapazitäten mehr gilt und die Platzverhältnisse somit eng werden können, sollten die persönlichen Schutzmassnahmen umso konsequenter und ohne Ausnahmen umgesetzt werden.