20.5724 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im August 2020 berücksichtigte der Bundesrat die Situation von unverheirateten Konkubinats-Paaren und hob corona-bedingte Einreisesperren auf. In der laufenden Beratung des Covid-19-Gesetzes 20.058 bekräftigten beide Räte (Art. 4 Bst. a) den Willen, die Einreise von Konkubinatspartner*innen auf jeden Fall uneingeschränkt zu ermöglichen.
Wie verhindert der Bundesrat, dass dieses Ziel wieder ausgehebelt wird durch Verweigerung von Visa (z.B. wegen vermuteter corona-bedingter Ausreisehindernisse)?
Stellungnahme des Bundesrates
Alle Ausnahmen vom Einreiseverbot zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie setzen voraus, dass die ordentlichen ausländerrechtlichen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Bei einem kurzfristigen Besuchsaufenthalt von Personen aus Drittstaaten wird deshalb immer und unabhängig von der Pandemie geprüft, ob eine fristgerechte Wiederausreise möglich ist. Muss davon ausgegangen werden, dass das nicht der Fall ist, ist die Einreise zu verweigern (Art. 5 Abs. 2 AIG, SR 142.20). Die Voraussetzung der fristgerechten Wiederausreise wird individuell geprüft und die Praxis wird angesichts der sich rasch ändernden Situation laufend überprüft. Reisen ausserhalb des Schengenraumes sind zurzeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Es fehlen oft kommerzielle und regelmässige Flugverbindungen und viele Staaten beschränken die Einreise und die Rückkehr selbst für die eigenen Staatsangehörigen, so dass für diese Personen eine fristgerechte Rückkehr nach einem Aufenthalt von höchstens drei Monaten nicht sichergestellt ist. Teilweise wird für eine Rückkehr in den Heimatstaat auch eine behördliche Bewilligung benötigt.