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20.5768 · Fragestunde. Frage · 2020-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Motion 15.3491 wurde im Jahr 2016/17 im SR einstimmig, im NR mit 131:52:11 angenommen. Sie ermöglicht Helikopterpilotinnen und -piloten, ihren Beruf über das 60. Altersjahr auszuüben, dies entgegen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Piloten kommerzieller Personentransportflüge haben mit über 60 Jahren faktisch ein Berufsverbot, sie werden bei der Altersgrenze gegenüber Piloten der Rettungsflüge enorm benachteiligt. Seit bald 4 Jahren ist die Motion nicht umgesetzt.

- Warum?

- Wann erfolgt dies?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Altersbeschränkung für Pilotinnen und Piloten im gewerbsmässigen Personen- und Güterverkehr wurde im Rahmen der bilateralen Verträge von der EU übernommen; sie ist geltendes Schweizer Recht. Seit der Annahme der Motion hat sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAIL aktiv in die europäische Diskussion zwecks Anpassung der in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 festgelegten Alterslimite eingebracht. Seit 2012 hat das BAZL auch wiederholt Ausnahmegesuche bei den zuständigen europäischen Organen eingereicht, sie wurden bisher mit gesundheitlichen und operationellen Auflagen bewilligt. Im Frühling 2020 hat die EU die bisherige generelle Akzeptanz dieser Ausnahmebewilligungen eingeschränkt; Ausnahmen werden nur noch für medizinische Helikoptereinsätze gewährt. Zeitlich befristete Einzelausnahmen für gewerbsmässige Flüge können durch ein Helikopter-Unternehmen dennoch beantragt werden; die Unternehmen müssen aber detaillierte Nachweise erbringen.