20.5769 · Fragestunde. Frage · 2020-11-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemeinden haben festgestellt, dass die von ihr beauftragte ORS für die Asylpersonen über Jahre hinweg keine Kinderzulagen geltend gemacht haben und stehen nun vor der Frage, wer für ihren Schaden aufkommt.
- Haben die vom Bund mit der Betreuung der Asylpersonen in Bundeskompetenz beauftragten Firmen stets alle Familienzulagen rechtzeitig beantragt?
Wenn nein, welche Firma für welche Jahre und Zentren nicht?
- Wie hoch ist der Schaden?
- Wie können sich die Gemeinden schadlos halten?
Stellungnahme des Bundesrates
Personen aus dem Asylbereich haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie erwerbstätig sind. Sie unterstehen aber während dem Aufenthalt in den Bundesasylzentren einem Arbeitsverbot. Die vom Bund beauftragen Leistungserbringer in den Bundesasylzentren haben deshalb keinen Auftrag, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob die ORS es im Rahmen ihrer Leistungserbringung im Auftrag einer Gemeinde unterlassen hat, Ansprüche auf Familienzulagen geltend zu machen. Eine allfällige Haftung müsste zwischen den Gemeinden und der ORS gestützt auf den entsprechenden Vertrag geklärt werden.