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20.5815 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach Absitzen der Haftstrafen müssen gemeingefährliche Personen grundsätzlich freigelassen werden und stellen für die Öffentlichkeit eine Gefahr dar; dies gilt vor allem für Triebtäter und Terroristen.

1. Ist der Bundesrat bereit, gefährliche ausländische Verbrecher nach dem Absitzen der Haftstrafe in jedem Fall sofort auszuweisen?

2. Wie kann die Öffentlichkeit vor gemeingefährlichen Schweizer Straftätern nach deren Freilassung wirksam geschützt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gegenüber Sexualstraftätern oder Personen, die sich wegen der Beteiligung an oder der Unterstützung einer terroristischen Organisation strafbar gemacht haben, werden durch die Gerichte schon heute obligatorische Landesverweisungen ausgesprochen. Die Landesverweisung wird vollzogen, sobald die verurteilte Person aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen worden ist. Das Fedpol kann eine ausländische Person ausweisen, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Gegenüber ausländischen terroristischen Gefährdern oder Mitgliedern krimineller Organisationen verfügt das Fedpol konsequent Ausweisungen. Dies auch dann, wenn diese Personen aus dem Strafvollzug entlassen wurden, aber nach wie vor als gefährlich eingestuft werden. In den Jahren 2016-2019 hat das Fedpol gesamthaft 23 Ausweisungen verfügt, wovon 16 vollzogen werden konnten.

2. Zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus wird mit dem am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus das polizeiliche Instrumentarium für den Umgang mit terroristischen Gefährdern gestärkt. Das Gesetz sieht polizeiliche Massnahmen wie Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote sowie Hausarrest vor. Unabhängig davon bestehen mit den strafrechtlichen Instrumenten der Verwahrung und der bereits genannten obligatorischen Landesverweisung Möglichkeiten, die Schweizer Bevölkerung vor gemeingefährlichen Personen zu schützen, die bereits straffällig in Erscheinung getreten sind.

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