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20.5832 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Infolge der Pandemie erlaubt das BAG ambulant tätigen Psychiater*innen vorübergehend, ihre Patienten unlimitiert aus der Distanz zu behandeln. Sogenannt "delegierte" psychologische Psychotherapeut*innen hingegen dürfen pro Quartal maximal 360 Minuten (video-)telefonische Behandlung verrechnen.

Wie begründet der Bundesrat diese Ungleichbehandlung von psychologischer und ärztlicher Psychotherapie und die damit einhergehende Benachteiligung der Patient*innen von psychologischen Psychotherapeuten?

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgrund der epidemiologischen Lage und angesichts des erhöhten Bedarfs an Behandlungen von psychischen Erkrankungen hat das BAG in Absprache mit den Versicherern Empfehlungen zur Abrechnung von fernmündlichen Psychotherapien im Rahmen eines Faktenblattes publiziert. Gemäss diesen Empfehlungen dürfen ambulant tätige Psychiater fernmündliche Psychotherapien analog einer Präsenzsitzung abrechnen. Ambulant tätigen Psychiatern ist es somit nicht möglich, unlimitiert fernmündliche Psychotherapien abzurechnen. Die Leistungen der delegiert arbeitenden Psychologen können heute nur dann durch die Krankenversicherung vergütet werden, wenn sie unter ärztlicher Überwachung und in der Praxis des delegierenden Arztes erfolgen. Bei ausschliesslich fernmündlichen Therapiesitzungen ist die Aufsichtspflicht des delegierenden Arztes unter Umständen nicht gewährleistet. Entsprechend sieht der Tarmed vor, dass die telefonischen Konsultationen auf 240 Minuten pro sechs Monate beschränkt sind. Somit besteht bereits im damals tarifpartnerschaftlich vereinbarten Tarif ein Unterschied bei den Limitationen. Die Empfehlungen berücksichtigen dies, beinhalten jedoch angesichts der Situation eine Erhöhung der telefonischen Konsultation auf 360 Minuten pro drei Monate und somit im Vergleich zur Lösung vom Frühling nochmals eine Verdoppelung.