Lexipedia

20.5846 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit der Anpassung der "Covid-19-Verordnung besondere Lage" vom 2. November gilt für Restaurants weiterhin keine Obergrenze der Anzahl Personen pro Raum, sofern sie an Tischen maximal zu viert sitzen. Demgegenüber sind zu Kultur, Sport und kirchlichen Veranstaltungen nur maximal 50 Besucher*innen zugelassen.

Ist der Bundesrat bereit, die Obergrenze für Veranstaltungen und Innenraum-Restauration auf denselben Wert (z.B. 100, unter Einhaltung aller übrigen Schutzbestimmungen) anzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Contact Tracing ist ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie. Veranstaltungen können dieses System viel stärker belasten und sein Funktionieren gefährden, als Restaurants. In Restaurants besteht eine Sitzpflicht. Die Durchmischung mit anderen Anwesenden ist viel geringer als bei Veranstaltungen mit vielen Personen. Mittels Gästelisten ist eine rasche Kontaktierung der betroffenen Personen möglich. Nimmt hingegen eine infizierte Person an einer Veranstaltung teil, müssen alle andern anwesenden Personen benachrichtigt und in Quarantäne gesetzt werden. Dies kann die Kapazitäten des kantonalen Contact Tracing rasch übersteigen und damit dieses wichtige Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ausser Kraft setzen.