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20.5848 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Einsatz von Zivildienstleistenden - deren Zahl trotz allem viel zu hoch ist - innerhalb angemessener Fristen für die Unterstützungsgesuche der Kantone scheint durch die Beschwerdemöglichkeiten, die diese Personen gegen ein Aufgebot für einen ausserordentlichen Einsatz haben, erschwert zu werden.

Entspricht also der Status der "Zivis" den Anforderungen für einen Assistenzdienst im Sinne der vom Gesetz vorgesehenen Gleichwertigkeit von Zivil- und Militärdienst (Art. 5 ZDG)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)