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20.5855 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat zieht zum Schutz vor Covid allenfalls Kapazitätsbeschränkungen für Kabinen von Seilbahnen in Erwägung.

Ist es aber nicht so, dass es eigentlich keine verschärften Vorschriften für Seilbahnkabinen gegenüber Trams oder Bussen bräuchte?

Dies zumal die Verweildauer in einer Seilbahnkabine meist deutlich kürzer ist als in öffentlichen Verkehrsmitteln, die zum Pendeln zur Arbeit benötigt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Ansteckung mit Covid-19 gilt folgender Grundsatz: Das Übertragungsrisiko steigt bei engem Kontakt mit einer infizierten Person. Im Vergleich zum öffentlichen Verkehr sind die Abstände in voll ausgelasteten Seilbahnen sehr viel geringer. Seilbahnen sind das Verkehrsmittel mit der höchsten Personendichte. Eine Kapazitätsbeschränkung ist demnach gerade in Seilbahnen aus epidemiologischer Perspektive sinnvoll. Der Bundesrat hat ferner auch Massnahmen ergriffen, um die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verkleinern. Namentlich sind hier die Homeoffice-Empfehlung oder der Fernunterricht an Universitäten zu erwähnen.

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