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20.5865 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Unter der Bezeichnung SUSI betreibt das BAZL eine Public-Private Partnership, an der namhafte Firmen aus der Drohnenindustrie beteiligt sind (u.a. Microsoft, Airbus). Das BAZL unterhält dazu eine Website (SUSI.SWISS), stellt eine Secretary General zur Verfügung und leitet Webinare.

- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert SUSI?

- Sind solche Aktivitäten mit den Aufgaben einer Aufsichtsbehörde vereinbar?

- Wie wird SUSI finanziert?

- Ist der Bund an anderen, ähnlichen PPP beteiligt und wenn ja, an welchen?

Stellungnahme des Bundesrates

SUSI ist ein Zusammenschluss von Personen des Privatrechts und benötigt als solcher keine spezifische Rechtsgrundlage im öffentlichen Recht des Bundes. Die Zusammenarbeit des BAZL mit SUSI stützt sich auf Artikel 57 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Dieser Artikel hält fest, dass Bundesrat und Departemente zur Beratung Organisationen beiziehen können, die nicht der Bundesverwaltung angehören. Es werden keinerlei hoheitliche Befugnisse des BAZL auf SUSI übertragen. Die Aktivitäten von SUSI haben auch keinen Bezug zu den Aufsichtsaufgaben des Amtes. SUSI dient primär der Informationsgewinnung und ermöglicht namentlich, dass sich das Amt auf künftige Aufgaben besser vorbereiten kann. SUSI verfügt über kein eigenes Budget. Seine Funktion wird durch die Aktivitäten der Mitglieder getragen. Das BAZL leistet keine finanziellen Beiträge an SUSI, führt aber zur Sicherung seines Wissens ein Sekretariat mit rund 0,05 FTE. Vergleichbare Zusammenarbeitsformen gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 RVOG dürften in den Departementen verbreitet sein. Über ein Gesamtverzeichnis verfügt der Bundesrat nicht.

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