20.5872 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die FINMA kann bei den von ihr beaufsichtigten Instituten wie den Krankenkassen Kontrollen durchführen und verfügen, dass zu hoch festgelegte Prämien den Versicherten zurückerstattet bzw. verrechnet werden müssen.
1. Warum untersteht die Suva nicht der Aufsichtspflicht der FINMA?
2. Welche unabhängigen Kontrollmechanismen gibt es bei der Suva?
3. Wann wurde das letzte Mal überprürft, ob die Prämien - bei allen UVG-Versicherern - risikogerecht sowie im richtigen Prämientarif eingeordnet sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Finma hat die Aufsicht über die Versicherer, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstehen. Krankenkassen unterstehen der Aufsicht der Finma nur betreffend das Zusatzversicherungsgeschäft. Die Suva ist eine autonome Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und führt nur die obligatorische Unfallversicherung nach UVG durch. Sie fällt daher nicht unter die Aufsichtspflicht der Finma.
2. Der Bundesrat hat die institutionelle Oberaufsicht über die Suva, die operationell durch das BAG ausgeübt wird. Er genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung und nimmt vom jährlichen Bericht über die finanzielle Sicherheit der Suva Kenntnis. Daneben nimmt der 40-köpfige Suva-Rat die direkte institutionelle Aufsicht wahr. Dem BAG obliegt wie bei allen UVG-Versicherern die Vollzugsaufsicht über die einheitliche Rechtsanwendung. Die Suva verfügt über einen verantwortlichen Aktuar gemäss den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes und muss ihre Jahresrechnung durch eine externe Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen. 3. Nach geltendem Recht sind die UVG-Versicherer eigenständig für die Bestimmung der Prämientarife verantwortlich. Im Abgleich mit den gesellschaftsindividuellen Risikostatistiken sowie der Gesamtstatistik überprüft das BAG die Prämientarife jährlich. Im Unterschied zur obligatorischen Krankenversicherung oder dem Privatversicherungswesen erfolgt jedoch keine Genehmigung. Die Aufsichtsbehörde hat im UVG keine diesbezügliche Kompetenz.