20.5909 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die EU machte für die Schweiz eine Ausnahme: Helikopterpiloten*innen fliegen bei uns gewerblich bis 65. Jetzt will die EU nicht mehr und der Bundesrat setzt in vorauseilender Gehorsamkeit um. Er grounded ohne Not die erfahrenen 60+ Piloten*innen. Gleichzeitig findet in der EU mit Beteiligung der Schweiz eine Überprüfung der Verordnungen betreffend Altersgrenzen statt.
Warum bringt sich der Bundesrat nicht proaktiv ein, damit Helikopterpiloten*innen in der Schweiz weiterhin bis 65 fliegen können?
Stellungnahme des Bundesrates
Die europäischen Bestimmungen zum Pilotenalter 60 - die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - sind seit dem 15. Mai 2012 in der Schweiz in Kraft. Es handelt sich somit um geltendes und direkt anwendbares Recht. Würde sich die Schweiz nicht an diese Regeln halten, so riskierte sie den Verlust der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen. Wie in der Antwort auf die Frage Rüegger 20.5768 vom 30. November 2020 dargelegt, wurden alle Möglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts ausgeschöpft, das BAZL hat von den Ausnahmebewilligungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Gebrauch gemacht. Im Frühling 2020 hat die EU die bisherige generelle Akzeptanz dieser Ausnahmebewilligungen eingeschränkt; Ausnahmen werden nur noch für medizinische Helikoptereinsätze gewährt. Festzuhalten ist erneut, dass die Helikopterpilotinnen und -piloten nur im gewerbsmässigen Personen- und Gütertransport (Commercial Air Transport) der Altersgrenze unterliegen. Zeitlich befristete Einzelausnahmen können durch ein Helikopter-Unternehmen dennoch beantragt werden; die Unternehmen müssen aber detaillierte Nachweise erbringen. Andere Flugoperationen sind weiterhin bis 65 möglich. Den Helikopterfirmen ist seit Jahren bekannt, dass die Altersbeschränkung geltendes Recht ist.