20.5915 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den letzten 6 Jahren hatte die Schweiz eine Ausnahme der EU. Helikopterpiloten durften bis 65 fliegen. Nun will die EU keine Ausnahme mehr zulassen und hält am Pilotenalter 60 fest. Der Bundesrat hat mit der angenommen Motion 15.3491 den klaren Auftrag, diese EU-Regelung nicht umzusetzen.
Warum ist der Bundesrat mutlos und verhindert diese absurde Regelung nicht, indem er Schweizer Piloten bis 65 weiterfliegen lässt, um so die Sicherheit des Flugbetriebs mit 60+ Piloten gegenüber der EU zu beweisen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die europäischen Bestimmungen zum Pilotenalter 60 - die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - sind seit dem 15. Mai 2012 in der Schweiz in Kraft. Es handelt sich somit um geltendes und direkt anwendbares Recht. Würde sich die Schweiz nicht an diese Regeln halten, so riskierte sie den Verlust der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen. Wie in der Antwort auf die Frage Rüegger 20.5768 vom 30. November 2020 dargelegt, wurden alle Möglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts ausgeschöpft, das BAZL hat von den Ausnahmebewilligungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Gebrauch gemacht. Im Frühling 2020 hat die EU die bisherige generelle Akzeptanz dieser Ausnahmebewilligungen eingeschränkt; Ausnahmen werden nur noch für medizinische Helikoptereinsätze gewährt. Festzuhalten ist erneut, dass die Helikopterpilotinnen und -piloten nur im gewerbsmässigen Personen- und Gütertransport (Commercial Air Transport) der Altersgrenze unterliegen. Zeitlich befristete Einzelausnahmen können durch ein Helikopter-Unternehmen dennoch beantragt werden; die Unternehmen müssen aber detaillierte Nachweise erbringen. Andere Flugoperationen sind weiterhin bis 65 möglich. Den Helikopterfirmen ist seit Jahren bekannt, dass die Altersbeschränkung geltendes Recht ist.