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20.5926 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss den Richtlinien zur Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung haben die Kantone eine Frist bis zum 31. Oktober 2020, um beim Bundesamt für Sozialversicherungen ihr Gesuch um Erhalt des Bundesbeitrags einzureichen.

- Wie viele Gesuche wurden bis heute berücksichtigt?

- Wie hoch ist - Stand heute - der Betrag der von den Kantonen an die Institutionen ausgerichteten Ausfallentschädigungen?

- Wie hoch ist - Stand heute - die Beteiligung des Bundes?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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