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20.5952 · Fragestunde. Frage · 2020-12-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das geltende Recht verkennt die Realität von sexueller Gewalt. Wenn keine Gewaltanwendung oder Bedrohung nachgewiesen werden kann, wird eine Handlung nicht als Vergewaltigung bestraft, auch dann nicht, wenn es keine Einwilligung gab. Im vergangenen Januar hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die Bundesverwaltung damit beauftragt, eine Reform des Strafgesetzbuches vorzulegen, damit alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen angemessen bestraft werden können. Der Entwurf wurde für den Sommer 2020 angekündet.

Wie weit ist die Arbeit fortgeschritten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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