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20.5969 · Fragestunde. Frage · 2020-12-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Artikel 15 Absatz 1 des Covid-19-Gesetzes ermöglicht es angestellten Führungskräften, im Fall einer Einschränkung der Tätigkeit ihres Unternehmens eine Entschädigung zu beziehen. In der Praxis müssen die Lohnzahlungen für die betroffene Person jedoch gekürzt oder ganz eingestellt worden sein, damit eine Entschädigung ausgerichtet wird. Dieser Ansatz lässt die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens ausser Acht und entspricht keiner pragmatischen Unternehmensführung.

Schlägt der Bundesrat eine realistischere Umsetzung von Artikel 15 des Covid-19-Gesetzes vor?

Angestellte Führungskräfte. Keine Entschädigung ohne Lohnstreichung? | Lexipedia | Lexipedia