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20.5984 · Fragestunde. Frage · 2020-12-08

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Den Armeeangehörigen (AdA) werden für den Assistenzdienst maximal 28 Tage für diesen Einsatz angerechnet.

- Müssen Wiederholungskurse in den nächsten Jahren verschoben werden?

- Wie viele AdA werden der Armee in den nächsten fünf Jahren in Zahlen und in welchen Einheiten konkret fehlen?

- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, damit dem Unterbestand entgegengewirkt werden kann?

- Ist die Armee in der Lage, bei einer dritten Welle erneut im gleichen Ausmass in den Dienst einrücken zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

Insgesamt können den Armeeangehörigen für die beiden Assistenzdienste bis zu 76 Diensttage angerechnet werden, also maximal vier Wiederholungskurse. Diese Armeeangehörigen werden ihre Ausbildungsdienstpflicht schneller erfüllt haben als vorgesehen. Davon betroffen sind insbesondere Sanitäts- und Spitalformationen. Als Folge davon werden deren Bestände in den Wiederholungskursen tief sein und damit verbunden sinkt auch die Bereitschaft dieser Verbände in den nächsten Jahren. Zu den konkreten Fragen können wir wie folgt Stellung nehmen: - Eine Verschiebung von Wiederholungskursen ist derzeit nicht geplant.

- Die Auswertung des ersten Assistenzdiensteinsatzes zeigt für Sanitäts- und Spitalformationen bei den Ausbildungsdienstpflichtigen einen Bestandesrückgang von 20 bis 25 Prozent. Der zweite Einsatz wird 2021 ausgewertet.

- Die Armee hat ihre Rekrutierungsvorgaben angepasst, damit im kommenden Jahr mehr Sanitäts- und Spitalsoldaten rekrutiert werden als bis anhin. Die während des Assistenzdienstes entstandene Lücke lässt sich jedoch nicht in den nächsten Jahren schliessen. Dies, weil nicht wesentlich mehr Militärdienstpflichtige die Eignungskriterien erfüllen dürften oder bereit sein werden, sich zu Sanitäts- und Spitalsoldaten ausbilden zu lassen. Zudem ist die verfügbare Ausbildungsinfrastruktur und die Zahl an Ausbildnern mit dem erforderlichen Fachwissen beschränkt.

- Die Armee ist grundsätzlich in der Lage, bei einer dritten Welle erneut im gleichen Ausmass Armeeangehörige in den Einsatz zu bringen. Der Bundesrat kann sämtliche Militärdienstpflichtige für Assistenzdiensteinsätze aufbieten, ungeachtet davon, ob sie ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben oder nicht.